Im November soll im Tegernseer Stadtrat über Anpassungen in der städtischen Gestaltungssatzung abgestimmt werden. Doch schon in der bereits jetzt legendären letzten Sitzung vor den Sommerferien im Juli, nicht nur wegen ihrer Überlänge, wurden im Gremium die Weichen für das städtische Umdenken im Umgang mit Fotovoltaik-Anlagen gestellt.
Dabei wurden die neuen Eckpunkte für die Änderungen der Gestaltungssatzung, die über allen Planungen von Bauherren in Tegernsee schwebt, in intensiven Diskussionen festgesetzt. Eigentlich war geplant, die Anpassungen der Satzung aus dem Jahre 2018 im Rahmen einer Klausurtagung im Sommer – auch mit Bauexperten – zu erarbeiten. Doch dazu kam es nicht, wie Bürgermeister Hagn auf der Stadtratssitzung in der letzten Woche erklärte:
Für dieses Vorgehen fehlt in der aktuellen Situation schlichtweg die Zeit
Damit spricht der Bürgermeister die aktuelle Energiekrise als einen der Gründe an, warum das so ist. Zudem haben, so Hagn weiter, einige der aktuellen Projekte gezeigt, dass es dringend Nachbesserungsbedarf bei der aktuell gültigen Gestaltungssatzung gebe. Auf die Fotovoltaik-Anlagen bezogen sagte der Bürgermeister: “Zwar wird in der Stadt Tegernsee schon 20 Prozent des verbrauchten Stroms aus Fotovoltaikanlagen gewonnen, doch ist das Potenzial viel höher.” In der aktuell gültigen Gestaltungssatzung setze der Paragraf 5 den erlaubten rechtlichen Rahmen für die Anbringung von Solaranlagen im Gebiet der Stadt. Diese Vorgaben seien laut Hagn aber heute nicht mehr zeitgemäß.
Neue Gestaltungssatzung soll Energiewende unterstützen
Im besagten Paragraf 5 der Satzung heißt es: ‘Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie sind in Verbindung mit Gebäuden ausschließlich auf Dächern als Teil der Dachfläche zulässig.’ Sie dürfen also nicht aufgestellt sein. Zudem dürfen je Dachflächenseite höchstens zwei Flächen – rechteckig oder quadratisch – installiert werden. Nicht erlaubt sind dabei Lücken oder gezackte Ränder. Außerdem müssen die installierten Anlagen ein einheitliches Gestaltungsbild abgeben.
Alle Stadträte bestätigten im Gremium unisono, dass diese Vorgaben einer Überarbeitung bedürfen. Diese parteiübergreifende gemeinsame Haltung wurde sowohl in der Sitzung im Sommer als auch in der letzten Woche deutlich. Die Mitglieder des Rates sind sich einig, in der neuen Fassung der Satzung die Präambel um das Bekenntnis zur Energiewende in Tegernsee zu ergänzen.
Im ersten, bereits seit 2018 bestehenden Teil der Präambel, wird die außerordentliche Bedeutung der Stadt als Fremdenverkehrsort herausgestellt und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, dass das ortsprägende Erscheinungsbild eines besonderen Schutzes bedarf. In der neuen Fassung soll diese Präambel wie folgt erweitert werden:
Die Notwendigkeiten zur Erreichung der Ziele der Energiewende stehen hier nicht im Widerspruch.
Im Weiteren heißt es in dem Entwurf: ‘Die Stadt Tegernsee unterstützt alle Maßnahmen, die hierzu dienen.’ Daher wird in der neuen Fassung der Paragraf 5 deutlich erweitert. So soll in Zukunft die volle Belegung der Dachflächen durch auch unterschiedliche Solaranlagensysteme (Fotovoltaik und Solarthermie) erlaubt werden, solange in der Nutzungsgruppe ein einheitliches Gestaltungsbild eingehalten werde.
Selbst Kleinst-Solarkraftwerke auf Balkonen sollen ermöglicht werden
Allerdings dürfen die Paneele nicht aufgeständert werden. Das soll aber künftig bei Flachdächern wie auf Garagen, Nebengebäuden und Carports möglich sein. Ebenso sollen Mieter die Möglichkeit erhalten, kleine Sonnenkraftwerke auf dem eigenen Balkonen zu betreiben, wie Hagn erklärte:
Wir müssen auch den Bürgern ermöglichen, die in Mietwohnungen wohnen, eine PV-Anlage zu installieren.
Der Bürgermeister zeigte sich in der Sitzung sehr angetan von der Balkonlösung. In der vorangegangenen Woche habe er sich eine solche Anlage in Tegernsee angeschaut. Allerdings sollte die Aufständerung an der Brüstung nur bis zu einem Winkel von dreißig Grad erlaubt werden und sollte auch in keinem Fall die Masse des jeweiligen Balkons überschreiten.
Auch die anderen Räte stimmten seiner Einschätzung einheitlich zu. Bedenken, dass an denkmalgeschützten Häusern oder in Bereichen mit Ensembleschutz, jetzt ebenfalls Solarmodule montiert werden, räumte Bettina Koch, Leiterin des Bauamtes in Tegernsee, zuvor aus: “Bei denkmalgeschützten Gebäuden, Ensemble-Anlagen und in deren direkter Umgebung ist das Landratsamt für die Genehmigung zuständig, nicht wir.”
Viele weitere Neuerungen in der Gestaltungssatzung der Stadt werden wir in den nächsten Wochen vorstellen. Dabei geht es unter anderem um die Stellplatzregelung, die Gartengestaltung, aber auch neue Vorgaben zur Balkongestaltung.
Herzogliches Brauhaus realisiert KfW 40 Plus Energieeffizienz-Häuser
Erster Nutznießer der Neuregelung bei den Solarthermie- und PV-Anlagen ist das Herzogliche Brauhaus Tegernsee. Schon in der Septembersitzung hat der Orts- und Planungsausschuss das umfängliche Energiekonzept für den Neubau der Wohnhäuser am ehemaligen Schandl im Vorgriff auf die Satzungsänderung durch gewunken. Sehr zur Freude auch von Christian Wagner, wie der Geschäftsführer des Herzoglich Bayerischen Brauhaus Tegernsee KG auf Nachfrage bestätigte:
Die neuen Gebäude “Schandl“ werden alle als KfW 40 Plus Energieeffizienz-Haus gebaut und bilden somit den höchsten energetischen Standard bei Mehrfamilienhäuser derzeit ab.
Die drei Wohnhäuser, in denen in bester Stadtlage bis zu 48 Kleinst-Apartments und 13 Wohnungen für die Mitarbeiter in der Gastronomie im Tal entstehen sollen, befinden sich derzeit im Bau. Bei der Beheizung setzt der Bauherr nach eigener Aussage auf hocheffiziente Luftwärmepumpen. Der zum Betrieb der Anlage benötigte Strom soll, so erklärt Wagner, über eine PV-Anlage auf den Dächern der Gebäude erzeugt werden. Die Leistung der großen PV-Anlage liege bei 80 kWp. Wagner ergänzt:
Die Überschussenergie wird hierbei in Batterien zwischengespeichert und bei Bedarf an die Luftwärmepumpe wieder abgegeben.
In doppelter Hinsicht ein zukunftsweisendes Projekt für die Stadt Tegernsee: Einerseits kann der Bedarf an günstigen Wohnungen für die dringend in der Tourismus- und Gastro-Branche benötigten Mitarbeiter gedeckt werden. Zusätzlich entsteht mit der Installation der großen Dach-Solaranlage ein Leuchtturmprojekt zur Energiewende im Tegernseer Tal.
In den nächsten Wochen wird die Stadtverwaltung die endgültige und rechtlich abgesicherte Neufassung der Gestaltungssatzung für Tegernsee erstellen. Dann können die Stadträte Tegernsees gemeinsam das Fundament für die Solar-Zukunft beschließen. Selten hat man den Tegernseer Stadtrat so geschlossen agierend erlebt wie bei dem Thema Energiewende.
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