Über Geld reden lohnt sich, nicht nur am Internationalen Frauentag
„Minijobs bedeuten Mini-Renten“

Gewerkschaft warnt vor Teilzeit- und Minijob-Falle für Frauen im Landkreis Miesbach. Denn Teilzeit bedeutet weniger Münzen im Geldbeutel und später eine prekäre Rente.

Nur Kleingeld? Auch die Lohnungleichheit spielt eine Rolle. Quelle: Jaeckel

520-Euro-Jobs sind weiblich: Von den rund 11.620 Minijobs im Landkreis Miesbach sind 62 Prozent in Frauenhand – im Gastgewerbe sind es sogar 67 Prozent. Auch beim Thema Teilzeit haben Frauen die Nase vorn: Die rund 11.140 Teilzeitstellen im Landkreis Miesbach werden zu 79 Prozent von Frauen besetzt. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit.

Manuel Halbmeier, Geschäftsführer der NGG-Region Rosenheim-Oberbayern, spricht von einer Lohn- und Rentenfalle: „Teilzeitarbeit bedeutet immer ein kleineres Portemonnaie – und auch eine kleinere Rente. Und Minijobs bedeuten Mini-Renten.“ Hinzu kommt, dass Frauen im Bundesdurchschnitt sieben Prozent weniger pro Stunde verdienen als Männer. Und das bei vergleichbarer Qualifikation, Tätigkeit und Erwerbsbiografie, so die NGG Rosenheim-Oberbayern.

Deshalb sei es wichtig, dieses Tabu zu brechen: „Über Geld spricht man nicht. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz. Doch beim Thema Gehalt sollte man in den Betrieben im Landkreis Miesbach eine Ausnahme machen“, so Manuel Halbmeier. Überall dort, wo es einen Betriebsrat gibt, könne dieser auch die Lohnkommunikation im Betrieb beleben. Ansonsten gebe es zwar einen Rechtsanspruch darauf zu erfahren, was ein männlicher Kollege in ähnlicher Position verdient. Doch das Entgelttransparenzgesetz gilt nur in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten. „Eine Köchin im Restaurant oder eine Verkäuferin in der Bäckerei haben davon aber nichts“, sagt NGG-Geschäftsführer Halbmeier. Hier müsse die Bundesregierung dringend nachbessern.

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Wie dick die Lohntüte ist, das darf nicht vom Geschlecht abhängen … Manuel Halbmeier, Geschäftsführer der NGG-Region Rosenheim-Oberbayern

„Wie dick die Lohntüte ist, das darf nicht vom Geschlecht abhängen. Aber auch nicht davon, wie gut jemand das Lohnpokern beherrscht. Beim Lohn für Arbeit muss mehr Fairness her: Wir brauchen ein neues ‚Lohn-Fair-Play‘“, so Manuel Halbmeier. Dafür setzt sich die NGG auch in den Tarifverhandlungen ein: In der Süßwarenindustrie beklagt die Gewerkschaft beispielsweise eine systematische Diskriminierung von Frauen, die in den untersten Lohngruppen der Branche die Mehrheit darstellen. Grund dafür sei ein überholter Tarifvertrag. Hier fordert die Gewerkschaft 500 Euro mehr für die unteren Tarifgruppen sowie faire Eingruppierungsregeln.

Hintergrund

Der Internationale Frauentag wird jedes Jahr am 8. März gefeiert. Er wurzelt in der Arbeiterinnenbewegung des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts. So demonstrierten am 8. März 1908 in New York tausende Frauen für bessere Arbeitsbedingungen, kürzere Arbeitszeiten und das Frauenwahlrecht. Dieses Datum gilt als Geburtsstunde des Internationalen Frauentags. Wählen dürfen Frauen in Deutschland übrigens erst seit 1918. Das „allgemeine“ Wahlrecht hingegen gilt in Deutschland seit dem 3. März 1871 – das galt allerdings nur für Männer, die älter als 25 waren.

Heute dient der Tag sowohl dazu, auf Errungenschaften hinzuweisen als auch bestehende Herausforderungen zu thematisieren: etwa Gewalt gegen Frauen, das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, Zugang zu Bildung oder eben den Gender Pay Gap.

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