Neue Zeugin soll Genditzkis Unschuld beweisen

Seit über 10 Jahren sitzt Manfred Genditzki wegen vermeintlichen Mordes an der 87-jährigen Lieselotte Kortüm aus Rottach-Egern hinter Gittern. Viele Menschen glauben an seine Unschuld. Nun sind neue Beweise in dem Fall aufgetaucht und sogar eine neue Zeugin, die alles ändern könnte. Ist die Frau beim Wäschewaschen gestorben?

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Am 28. Oktober 2008 wurde Liselotte Kortüm tot in der Badewanne ihrer Rottacher Drei-Zimmer-Wohnung aufgefunden. Ihr Hausmeister, Manfred Genditzki, soll die 87-Jährige erschlagen haben. Er wurde vom Landgericht München II wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. In der Revision bestätigt dasselbe Gericht das Urteil.

Doch auch zehn Jahre später bestehen weiterhin Zweifel an dem Urteil. Im Juni dieses Jahres reichte seine Rechtsanwältin Regina Rick deshalb einen Antrag auf Zulassung der Wiederaufnahme beim Landgericht München I ein. Sie glaubt weiterhin an die Unschuld ihres Mandanten. Der Grund: Mehrere wissenschaftliche Gutachten, die vor über zehn Jahren technisch noch nicht möglich waren, sollen belegen, dass der angebliche Badewannen-Mord ein tragischer Unfall war. Das bekräftigt auch eine neue Zeugin.

Möglicher Sturz beim Wäschewaschen

Schon damals bei der Revisions-Verhandlung wies Genditzkis Verteidigung darauf hin, dass Kortüm an jenem Tag gestürzt sei, weil sie ihre Schmutzwäsche in der Badewanne einweichen wollte. Doch das Gericht schloss diese Version kategorisch aus. In dem Urteil hieß es damals: „Zur Überzeugung der Kammer steht vielmehr fest, dass die Frau Kortüm Wäsche nie in der Badewanne, sondern allenfalls in der Waschschüssel eingeweicht hat.“

Spiegel TV hat den Fall nun ebenfalls aufgegriffen und mit der Zeugin gesprochen. Christiane Eyssele soll mit Kortüm früher befreundet gewesen sein und bekräftigt, dass die Dame oftmals gestürzt sei. Auch, dass die 87-Jährige an jenem Tag ihre Wäsche in der Wanne eingeweicht haben könnte, bestätigt die neue Zeugin. Sie habe bereits erlebt, wie Kortüm beim Einweichen ihrer Wäsche in der Badewanne gelandet sei.

Ich hab mir nur gedacht: Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass aus einer kleinen Marotte von Frau Kortüm ein Mordfall wird. Sie hat immer alles eingeweicht, das zu waschen war.

Geniditzkis Anwältin hat aufgrund der neuen Beweise daher nicht nur ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt. „Ich habe beantragt, dass man ihn schon während der Prüfung des Antrags aus der Haft entlassen wird. Das muss meiner Meinung nach auch geschehen, weil die Gründe, die auf seine Unschuld hinweisen, überwältigend sind. Wenn er weiterhin eingesperrt bleibt, ist es fast Freiheitsberaubung“, erklärt sie gegenüber Spiegel TV.

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