Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd befinden sich zahlreiche touristische „Hotspots“. Der Polizei ist bewusst: „Die An- und Abfahrtswege sowie öffentlichen Parkplätze waren bereits vor der Corona-Pandemie regelmäßig durch den Ausflugsverkehr überfüllt und nicht mehr aufnahmefähig.“
Im vergangenen Jahr kam es laut Polizei in den Regionen, unter anderem am Tegernsee, Schliersee oder Spitzing, zu neuen Belastungsspitzen. „Ausflugsparkplätze waren vielerorts schon am frühen Vormittag restlos überfüllt, so dass zahlreiche Fahrzeuge am Fahrbahnrand, auf Grünstreifen, in Wäldern oder auf Wiesen abgestellt wurden.“
Diese „Wildparkerei“ führte oftmals zu massiven Verkehrsproblemen, da auf den schmalen Zufahrtsstraßen durch die am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeuge erhebliche Behinderungen entstanden. Die Polizei macht deutlich:
Dass sich dieser negative Trend auch heuer fortsetzen wird, bewies bereits ein sonniges Wochenende Ende Februar.
Die Berg- und Seeregionen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd ächzten an sonnigen Wochenenden, Feiertagen und während der Schulferien unter den belastenden Verkehrsverhältnissen. Die Polizei kündigt deshalb an: „Im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen werden die betroffenen Dienststellen im Zeitraum März bis September 2021 intensivierte Maßnahmen der Verkehrsüberwachung durchführen.“
Heißt konkret: Ab diesem Samstag, 27. März 2021, bis zum Ende der bayerischen Sommerferien werden die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und das Freihalten der Rettungswege in den Ausflugsregionen verstärkt überwacht. Dabei werden örtliche und zeitliche Schwerpunkte gebildet.
Örtliche Polizei erhält Unterstützung
Die jeweiligen Polizeiinspektionen werden dabei auch von den Operativen Ergänzungsdienststellen, der Verkehrspolizei, der Kontrollgruppe Motorrad und von Einsatzkräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt. „Festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet. Dies kann von einem Verwarnungsgeld oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige bis hin zur Abschleppung des Fahrzeugs führen“, heißt es weiter.
Laut Polizeipräsident Robert Kopp sei es ihm in diesem Jahr ein großes Anliegen, beim Thema „Ausflugsverkehr“ aber auch den Gemeinschaftssinn zu wecken. „Gegenseitige Rücksichtnahme, wie sie auch in der Straßenverkehrsordnung eingefordert wird, erwarten wir deshalb in gleicher Weise von Anwohnern und Ausflüglern. Jeder einzelne ist aufgefordert, seinen individuellen Beitrag zu leisten.“
„Akzeptieren keine Selbstjustiz“
Man nehme einerseits die Sorgen und Beschwerden von Anwohnern der „Hot Spot“ Regionen ernst, akzeptiere jedoch auch keine Selbstjustiz wie das Beschädigen von geparkten Fahrzeugen mit auswärtigen Kennzeichen oder das Aufstellen von Schildern mit Beschimpfungen (wie im vergangenen Jahr geschehen). „Genauso wenig akzeptabel ist rücksichtloses und verkehrswidriges Verhalten im Rahmen des Ausflugsverkehrs und beim Abstellen des Fahrzeugs“, so Kopp.
Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd appelliert daher:
- Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und -flächen!
- Denken Sie an die Umwelt! In Wiesen und Wäldern, die nicht explizit als Parkplatz ausgewiesen wurden, ist das Abstellen eines Fahrzeugs verboten.
- Halten Sie stets Rettungswege frei und achten Sie beim Parken am Fahrbahnrand auf eine ausreichende Fahrbahnbreite für größere Einsatz- und Rettungsfahrzeuge!
- Weichen Sie auf andere Parkplätze aus, auch wenn sich hierdurch Ihr Fußweg verlängert!
- Fahren Sie keine Ausflugsziele an, von denen Sie z.B. aus dem Rundfunk wissen, dass es hier bereits zu Stauungen auf der Anfahrt kommt!
- Nutzen Sie, wenn möglich, den öffentlichen Personennahverkehr.
- Überlegen Sie sich vor Fahrtantritt einen „Plan B“, also ein alternatives Ausflugsziel.
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