Rabenschwarzer Tag für den Staatsanwalt

Im Raum B266 ging es heute Schlag auf Schlag. Entdeckt wurden im Strafprozess gegen Kreidl, Bromme und Co. nicht nur neue Leitz-Ordner, die Wirtschaftskammer wischte auch die bisher verhandelten Anklagepunkte vom Tisch. Es gebe für die Angeklagten nach „vorläufiger Einschätzung keine hinreichende Verurteilungsmöglichkeit”.

Die zwei Hauptangeklagten: Jakob Kreidl (links) und Georg Bromme (rechts) – Aktuell gibt es keine Beweise, die den Vorwurf der Untreue belegen. /Foto: K. Wiendl

Es gebe für die Angeklagten nach „vorläufiger Einschätzung keine hinreichende Verurteilungsmöglichkeit“, hieß es heute im Sparkassen-Prozess vor dem Münchner Landgericht. Damit bekommt das Verfahren, in dem es um mehrfache Untreue, Bestechung, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung geht, eine ganz neue Wendung. Denn drei maßgebliche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wollte das Gericht nicht mehr gelten lassen.

Die Kostenübernahme der Sparkasse der Renovierung von Jakob Kreidls damaligen Amtsräumen im Landratsamt erscheine zwar in formeller Hinsicht nicht unbedenklich, weil es keine Anhaltspunkte für einen Vorstandsbeschluss in der Kreissparkasse Miesbach (KSK) gegeben habe. „Doch dies reicht nicht für eine Verurteilung wegen Untreue“, so der Vorsitzende Alexander Kalomiris in seiner Begründung.

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Böck hat von Renovierung nichts gewusst

„Nach der bisherigen Beweisaufnahme bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass mindestens ein Großteil der Baumaßnahmen denkmalschutzrelevant waren“. Auf Kosten der Sparkasse wurden das Amtszimmer von Kreidl als Landrat, dessen Vorzimmer und ein Besprechungsraum renoviert. Gesamtkosten: rund 180.000 Euro. Da das Hauptgebäude unter Denkmalschutz steht, sei die Gemeinnützigkeit gegeben gewesen.

Die Renovierung habe der Aufrechterhaltung des Betriebes im Landratsamt gedient. „Jedenfalls würde ein entsprechender Glauben der Angeklagten, durch die Zahlungen gemeinnützige Zwecke zu fördern deren Vorsatz entfallen“, so das Gericht. Für den Angeklagten Roland Böck als ehemaligen Vorstand habe gesprochen, dass er keine unmittelbaren Kenntnisse der bevorstehenden Renovierung gehabt habe, da er nicht Mitglied des Verwaltungsrates der KSK gewesen sei.

Kein Zusammenhang zwischen Kaufpreis und Spenden in Holzkirchen

Auch beim zweiten Punkt, dem Erwerb des sogenannten „Baywa-Grundstücks“ in Holzkirchen sieht das Gericht „keine hinreichende Verurteilungsmöglichkeit“ im Sinne der Anklage. Die Sparkasse hatte das Grundstück für 4,2 Millionen der Marktgemeinde abgekauft. Für den Zuschlag sollen laut Anklage Spenden von einer halben Million Euro geflossen sein.

Dazu stellt das Gericht fest: “Die Einlassung des Angeklagten Bromme, es habe zwischen dem Kaufvertrag und den Spenden nur ein zeitlicher Zusammenhang bestanden, diese seien aber nicht Bedingung für den Kaufvertrag oder gar Kaufpreisbestandteil gewesen“. Dies würde sich zumindest nach Ansicht des Gerichts nicht widerlegen lassen. Alle Vorgänge des Kaufvertragsentwurfs wie der Spendenvereinbarung mit der gemeinde Holzkirchen seien „transparent erfolgt“. So fehle ein „wesentliches Indiz“ für eine „Unrechtsvereinbarung“.

Brommes Beratervertrag wurde nicht beanstandet

Denn meisten Raum der bisherigen Verhandlung nahm Georg Brommes Beratervertrag ein. Auch heute wurden dazu noch Zeugen gehört. Der Paukenschlag aber war, dass gestern in einem Umzugskarton, der auf dem Richtertisch präsentiert wurde, Aktenordner gefunden wurden, die Brommes vielfältige Beratertätigkeiten belegen würden. Zudem habe die bisherige Beweisaufnahme ergeben, die „durch die Einlassung aller Angeklagten bestätigt wurde“, dass der ehemalige Sparkassen-Chef für die KSK „nützliche Beratungsleistungen tatsächlich erbracht hat“.

Die Staatsanwaltschaft sprach von einem „Abfindungsvertrag ohne Gegenleistungen“. Es bestünden allerdings Hinweise, so das Gericht, dass auch die Höhe des Beraterhonorars „angemessen war“. Zudem habe sich die KSK mit der Beauftragung Brommes “höhere Honorare“ anderer Berater „erspart“. Die Höhe des Honorars (8.300 Euro inkl. Dienstwagen – Anmerkung der Redaktion) orientiere sich auch nicht an der Höhe dessen bisherigen Vorstandsgehaltes, „sondern nachvollziehbar an den Grenzen des zulässigen Hinzuverdienstes neben den Versorgungsbezügen des Angeklagten“, so das Gericht.

Staatsanwalt Jürgen Rohrmüller wollte sich zu der eindeutigen Meinungsbildung des Gerichts noch nicht im Detail äußern. Zumal der Richter ankündigte, dass es bei den „anderen Anklagepunkten für die Beschuldigten nicht so gut aussieht“. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

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