Verhandlung zur Wiesseer Promi-Alm
Saurüsselalm: Du kommst hier (nicht) rein

Es geht um Pressefreiheit und Ausschluss von Unbeteiligten. Betonbaron Haslberger will nicht jeden in seiner Saurüsselalm sehen und die Arbeit der Presse erschweren. Heute landete der Fall vor Gericht. 

Du kommst hier (nicht) rein

Es ist genau ein Jahr her, da hagelte es vom bekannten Betonbaron aus Bad Wiessee, Franz Josef Haslberger, Hausverbote für über 30 Mitarbeiter der Lokalen Stimme. Der Grund? Die Redaktion der Tegernseer Stimme hat Fotos vom Inneren seiner neu eröffneten Saurüsselam im Söllbachtal veröffentlicht. Ob Buchhalterin, Vertriebler oder Redakteurin – Hasit-Chef Haslberger schert alle über einen Kamm.

Obendrauf gab es ein Betretungsverbot für alle umfriedeten Gebiete von Haslbergers Anwesen und Betretungsverbote für alle weiteren Gasstätten wie die Niederstubn im Wiesseer Ortskern. 

Nun, genau ein Jahr später, landete der Fall vor dem Münchner Landgericht II. Die Lokale Stimme hatte geklagt. Das Medieninteresse war am heutigen Donnerstag groß. Der Fall könnte ausschlaggebend für weitere Entscheidungen zum Ausschluss von Presseorganen sein. Wer nicht kam, war Haslberger selbst. Sein Anwalt musste sich alleine den Fragen von Richter Oliver Ottmann und der Analyse der vor Ort-Situation stellen, was ihm zeitweise sichtlich schwerfiel. 

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Was versteht Haslberger unter einem umfriedeten Gebiet? 

Richter Ottmann wollte ganz grundsätzlich erst einmal wissen: Was versteht Haslberger eigentlich unter einem Betretungsverbot für sein umfriedetes Gebiet? Wie sich heute herausstellte, wohl nicht einfach nur ein Holzzaun, der die Saurüsselalm großzügig umgibt und auch mit einer Schranke versehen ist. Die Schranke sei immer offen, betonte Haslbergers Anwalt Dr. Matthias Dürr mehrfach. Bilder, die der Tegernseer Stimme vorliegen, zeigen anderes.

Wer darf die Wege zur heiligen Alm betreten?

Die Frage des Richters konnte der Anwalt allerdings nicht konkret beantworten. Und da Haslberger selbst nicht vor Ort war, was der Richter mehrfach kritisch betonte, musste die gesamte Verhandlung unterbrochen werden. Es folgte ein Telefonat zwischen Dürr und dem abwesenden Haslberger. Dann war klar: Die Wege sind auch für die Lokale Stimme-Mitarbeiter unbeschränkt begehbar. 

Und die Hausverbote?

Bei den Hausverboten konnte die Sache nicht so schnell geklärt werden. Richter Ottmann plädierte auf beiden Seiten stark für einen Kompromiss. Er sehe ein, dass der Geschäftsführer der Lokalen Stimme und auch der Artikelschreiber, wenn es so gewollt ist, Hausverbot haben. Aber wieso sollte der gesamten Belegschaft bis hin zur Reinigungskraft der Zutritt verwehrt bleiben? 

Warum darf die Reinigungskraft nicht einen Cappuccino trinken? Auch wenn ihr das vermutlich eh zu teuer ist.  Richter Oliver Ottmann

Haslbergers Anwalt machte deutlich, dass es hier ums Prinzip geht. Motto: ‘Wer nicht hören will, muss fühlen’. Eine ähnliche Situation habe man schon vor Jahren am Bauer in der Au gehabt. Auch damals seien Fotos gemacht worden, wenngleich sie nicht veröffentlicht wurden.

Von den Hausverboten zurücktreten will sein Mandant in jedem Fall nicht, das wurde ebenfalls per Telefon mit Haslberger vereinbart. Richter Ottmann betonte, dass es natürlich meist in der Macht des Eigentümers liegt zu entscheide, wer rein darf. Das macht er an einem Beispiel deutlich. Auch er wollte mit 18 Jahren gerne ins P1 gehen. Aber wenn der Türsteher gesagt hat, heute leider nicht, war das eben auch so. Trotzdem fand er deutliche Worte für Haslbergers Kompromisslosigkeit:

Das ist Kleinheit des Geistes und nicht großzügig. Richter Oliver Ottmann

Warum ist es für ein Medium relevant, für die Berichterstattung auch vom Inneren der Alm Fotos zu machen? Der Anwalt der Lokalen Stimme Dr. Bernhard Knies argumentierte mit eventuellen Veränderungen in der Alm, die sehr wohl von öffentlichem Interesse sein könnten. Gerade, weil die Alm öffentlich so viel diskutiert ist, weil auch mögliche illegale Bauvorhaben zu besichtigen seien. Halsbergers Anwalt Dürr betonte, dass andere Medien um Erlaubnis für Fotos gefragt haben, die Tegernseer Stimme jedoch nicht. 

Für Richter Ottmann war letztlich ein Aspekt recht klar. Wenn die Tegernseer Stimme künftig von Whistleblowern oder dritten Personen Fotos zugeschickt bekommt, dann dürfe sie diese aller Wahrscheinlichkeit nach auch veröffentlichen. “​​Presseorgane dürfen illegal erlangte Materialien verwenden.” Und wenn das nun beispielsweise der Anwalt Knies ist, der das Foto macht und bis heute noch kein Hausverbot hat, “dann müssen Sie ihm wohl auch bald Hausverbot erteilen und vielleicht der ganzen Kanzlei.” 

Zu einer Einigung kam es am heutigen Donnerstag nicht. Die Fakten und Forderungen sind klar. Die Lokale Stimme bleibt bei ihrer Klage gegen die Hausverbote der Mitarbeiter. Der Angeklagte Haslberger ist zu keinem Kompromiss bereit. Ein Urteil will Richter Ottmann am 23. Februar 2023 verkünden. 

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