Schaden liegt im sechsstelligen Bereich

„Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist vorsätzliche Brandstiftung auszuschließen“, teilt die Kripo heute auf Nachfrage mit. Aber auch fahrlässiges Verhalten ziehe ein Ermittlungsverfahren nach sich. Der Schaden, den der Lagerhausbrand am Wiesseer Fischerei-Bistro verursacht hat? Sechsstellig.

Am 18. März brannte das Lagerhaus am Wiesseer Fischerei-Bistro komplett ab. / Archivbild

Der Brand des Lagerhauses am Wiesseer Fischerei-Bistro am 18. März sei auf eine „unsachgemäße Handhabung mit heißer Asche“ zurückzuführen, so hieß es Anfang April seitens der Polizeidirektion Oberbayern Süd. Deren Pressesprecher Stefan Sonntag teilte damals mit, man könne „höchstwahrscheinlich von fahrlässiger Brandstiftung“ ausgehen.

Noch immer sei der Fall in Bearbeitung, sagt er heute auf Nachfrage. Mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ könne man aber mittlerweile „vorsätzliche Brandstiftung“ ausschließen. Rund 30 Einsatzkräfte hatten am Vormittag des 18. März versucht, die Flammen unter Kontrolle zu bekommen. Spaziergänger hatten Rauch aus der Lagerhalle aufsteigen sehen und gehört, wie Gasflaschen explodierten. Das kleine Gebäude brannte komplett ab.

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Fall weiter in Bearbeitung

Dank des schnellen Eingreifens der Feuerwehr konnte zumindest verhindert werden, dass die Flammen auf das angrenzende Wohngebäude übergingen. Der geschätzte Schaden damals: 95.000 Euro. Inzwischen geht die Kripo von einer Summe im sechsstelligen Bereich aus.

Sollte ein sorgfaltswidriger Umgang mit heißer Asche nachgewiesen werden, kann fahrlässige Brandstiftung im Falle einer Verurteilung entweder mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. In minder schweren Fällen bis zu drei. Beim Brand des Lagerhauses müsse der polizeiliche Anfangsverdacht jetzt allerdings noch verifiziert werden.

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