Vor fast exakt einem Jahr, am 15. November 2019, ereignete sich auf der B318 in Bad Wiessee ein schwerer Unfall. Eine 52-jährige Bad Wiesseerin wollte einen Zebrastreifen auf Höhe der Koglkopfstraße überqueren, als sie frontal von einem 79-Jährigen Mercedes-Fahrer erfasst wurde.
Die Frau wurde daraufhin mit schweren Verletzungen mit dem Rettungshubschrauber ins Klinikum Murnau geflogen. Ein Notarzt, das BRK, die Feuerwehr Bad Wiessee sowie der Rettungshubschrauber und zwei Streifen der Polizei Bad Wiessee waren damals vor Ort. Die 52-Jährige verstarb noch in der Nacht auf Samstag.
Jetzt ist das Urteil ist gefallen
Nun konnten die Ermittlungen sowie ein unfallanalytisches Gutachten abgeschlossen werden. Klaus-Jürgen Schmid, Direktor des Amtsgerichts Miesbach, bestätigt:
Das Gutachten ergab die Vermeidbarkeit des Unfalls und damit die Schuld des Autofahrers.
Weiter erklärt Schmid, dass nun eine Geldstrafe auf den schuldigen 79-Jährigen zukomme. Zu einem Prozess kam es erst gar nicht. “Der Einspruch gegen den Strafbefehl wurde zurückgenommen, deshalb gab es keine Sitzung im Strafverfahren”, stellt Schmid abschließend klar.
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