Süßes, sonst gibt’s Saures?

von Laura Urban

Halloween ist in Deutschland schon lange nichts Neues mehr. Seit vielen Jahren ziehen Kinder von Haus zu Haus und fordern dabei Süßigkeiten ein. Wenn diese Bitte verwehrt bleibt, kann das “saure” Folgen nach sich ziehen. Die Grenzen zwischen erlaubten Streichen und einer Straftat sind allerdings fließend.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Anzeige

Halloween steht vor der Tür. Woher der Brauch kommt, wurde in einem früheren Artikel der TS bereits ausführlich von einem Leser erklärt. Demnach kommt der Brauch gar nicht aus den USA, sondern wird diesen oft nur fälschlicherweise zugeordnet. Eigentlich stammt das Fest aus Irland.

Längst ist der Trend jedoch auch an den Tegernsee geschwappt. Am kommenden Samstag ziehen dann auch hier wieder gruselig verkleidete Kinder um die Häuser des Tals und fordern Süßigkeiten. Wer diesen Wunsch ablehnt, muss häufig mit einer Bestrafung rechnen. Denn es heißt nicht umsonst “Süßes, sonst gibt’s Saures”.

Keine klaren Grenzen

Doch dabei sollten gerade Eltern vorsichtig sein. Vieles was den Kindern Freude bereitet, ist eigentlich ein Verstoß gegen das Gesetz. So sind zum Beispiel Klingelstreiche (in Maßen) erlaubt, Eier an Wänden und Fensterscheiben allerdings nicht. Auch beim Umwickeln eines Autos mit Klopapier ist Vorsicht geboten. Schon ein kleiner unbeabsichtigter Kratzer im Lack ist eine Straftat.

Grundsätzlich gelten Kinder ab 14 Jahren als strafmündig. Doch das bedeutet nicht, dass sich jüngere Kids jeden Streich erlauben können. “Die Grenzen sind da schwammig”, meint die Polizei.

Streiche kann man strafrechtlich nicht freigeben.

Sobald etwas beschädigt wird liegt ein Tatbestand vor. Allerdings sei es bisher an Halloween vorwiegend ruhig zugegangen im Tal. Die Erfahrungen der Polizei seien “sehr gut”. Die meisten Eltern gehen mit ihren Kindern gemeinsam durch die Nachbarschaft. Man kennt sich, man weiß, bei wem man schellen darf und welche Haustür man lieber meiden sollte.

Wenn dann doch einmal die Polizei gerufen wird, dann selten wegen schwerwiegender Probleme. Oft sind es Ruhestörungen oder kleinere Streitereien. Als “Geheimtipp” von den Beamten gilt die typische Grusel-Dekoration an Halloween. Wenn ein Hausbesitzer weder Dekoration noch Lichterketten oder Kürbisse vor seinem Haus platziert hat, möchte dieser in der Regel auch nicht von Geistern oder Monstern besucht werden.

Tipps für “größere Monster”

Doch auch Erwachsene müssen sich an gewisse Regeln halten. Auf Halloween folgt nämlich Allerheiligen. In katholisch geprägten Bundesländern, wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen, ein sogenannter stiller Feiertag. An diesen Tagen sind öffentliches Tanzen und laute Musik verboten. Eine Lockerung des Gesetzes legte in 2013 fest, dass Halloween-Partygänger immerhin bis zwei Uhr in Allerheiligen reinfeiern dürfen.

Danach müssen Feiernde auf Privatpartys umsteigen. Wie bereits in einem vorigen Artikel der TS berichtet, bieten diese ein kleines Schlupfloch. Ist eine Veranstaltung privat, kann weitergetanzt werden. Solange man auf die Lautstärke achtet.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner