Tagesausflüge ab morgen verboten

Seit einigen Tagen gilt im Landkreis Miesbach die 15-Kilometer-Regel. Heute hat das Landratsamt auch die Allgemeinverfügung gegen Tagesausflüge in die Region erlassen. Landrat Olaf von Löwis zeigt sich zufrieden – denn das Krankenhaus wurde durch verletzte Wintersportler teils vor große Herausforderungen gestellt.

Ab morgen gilt im Landkreis Miesbach die Allgemeinverfügung.

Am Montag wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie durch die bayerische Staatsregierung weiter verschärft. So wurde unter anderem festgelegt, dass Bewohner von Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 touristische Tagesausflüge nur in einem 15-Kilometer-Radius um die politische Grenze der Wohnortgemeinde unternehmen dürfen.

Diese 15-Kilometer-Regel gilt seit einigen Tagen auch im Landkreis Miesbach. Der eingeschränkte Bewegungsradius ist solange gültig, bis der Landkreis sieben Tage in Folge unter 200 ist. Um die Situation zu vermeiden, dass Bewohner anderer Landkreise mit einer niedrigeren Inzidenz jedoch weiterhin touristische Ausflüge zu uns in den Landkreis unternehmen dürfen, hat das Landratsamt Miesbach von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, touristische Tagesausflüge zu unterbinden.

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Allgemeinverfügung gilt ab morgen

Diese angekündigte Allgemeinverfügung »Untersagung touristischer Tagesausflüge in den Landkreis Miesbach« hat das Landratsamt heute Morgen veröffentlicht. Sie gilt ab dem Tag nach der Bekanntmachung, also ab dem morgigen Donnerstag, bis vorerst zum 31.01.2021. Bis dahin gilt auch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, auf die sich die Allgemeinverfügung stützt.

Das ist der entsprechende Paragraph in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

§ 25 Regelungen bei einer erhöhten Sieben-Tage-Inzidenz
(1) 1 Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, so sind unbeschadet der §§ 2 und 3 touristische Tagesausflüge für Personen, die in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt wohnen, über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt.
2 Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat die Überschreitung des Inzidenzwertes nach Satz 1 ortsüblich bekanntzumachen.
3 Sie kann das Außerkrafttreten der Regelungen nach Satz 1 anordnen, wenn der in Satz 1 bestimmte Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.
4 Im Fall des Satz 1 können die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden der betroffenen Landkreise oder kreisfreien Städte ferner anordnen, dass touristische Tagesausflüge in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind.

Kontrolliert werden die Regeln von der Polizei. Sophie Stadler, Pressesprecherin des Landratsamts Miesbach, betont in diesem Zusammenhang: „Alle anderen Fahrten, die keinen touristischen Zweck haben, sondern beispielsweise dem Einkauf oder der Ausübung des Berufs dienen, bleiben von den verschärften Regeln unberührt und sind weiterhin erlaubt.“

Landrat Olaf von Löwis bat bereits nach den Weihnachtsfeiertagen Ministerpräsident Markus Söder um Unterstützung, da während der Ferien Tausende Ausflügler die touristischen Hotspots im Landkreis gestürmt hatten. „Es geht nicht darum, jemanden auszusperren, sondern darum, sich in einer weltweiten Pandemie angemessen und solidarisch zu verhalten“, erklärt Löwis angesichts der überfüllten Ausflugsorte, „wo größtenteils weder Maske getragen noch Abstand gehalten wurde.“

Verletzte Wintersportler landen im Krankenhaus Agatharied

Die große Anzahl an Freizeitsportlern stellte auch das örtliche Krankenhaus Agatharied vor große Herausforderungen. Dort wurden beispielsweise an einem Tag innerhalb einer Stunde vier Schlittenfahrer mit gebrochenen Knöcheln eingeliefert. Zusätzlich zur seit Monaten andauernden Belastung durch die Corona-Pandemie sei das einfach zu viel für das Krankenhauspersonal, so Löwis. „Ich begrüße daher die neue Regel.“ Er macht deutlich:

Jeder von uns muss sein eigenes Handeln reflektieren und überlegen, ob es wirklich notwendig ist, mitten in einer weltweiten Pandemie zu Tausenden Schlittenfahren oder Skitouren zu gehen, ganz egal, wo man wohnt. Die Regeln zur kurzfristigen Unterbindung des Ausflugstourismus sind nun die Notbremse.

Das Infektionsgeschehen im Landkreis Miesbach sei weiterhin diffus, also durch alle Kommunen und alle Bevölkerungsgruppen verteilt. Aktuell gibt es zwei größere Infektionscluster: In einer Asyl-Gemeinschaftsunterkunft wurden seit kurz vor Weihnachten insgesamt 28 der 48 Bewohner positiv auf das Virus getestet. In der Seniorenresidenz Wallberg sind in der ersten Januar-Woche 36 von 70 Bewohner sowie 15 von 62 Mitarbeitern positiv auf das Virus getestet worden (wir berichteten).

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