Tegernsee und das neue Feuerwehrgesetz

Mit ihren Anträgen zum Erhalt des alten Feuerwehrhauses ist die Initiative Pro Feuerwehrhaus auf der ganzen Linie gescheitert. Ihr nächster Vorstoß soll auf der Bürgerversammlung kommende Woche erfolgen. Könnte das neue Feuerwehrgesetz beide Lager zufriedenstellen, das Feuer eindämmen?

Die Initiative Pro Feuerwehrhaus will nicht aufgeben

Seit Monaten tobt in Tegernsee der Kampf um den Erhalt oder Abriss des Feuerwehrhauses aus dem Jahr 1928. Die Initiative will das historische Gebäude erhalten, ein Um- und Anbau soll erfolgen. Der Stadtrat genehmigte vergangene Woche einen Neubau mit Waschhalle und Garagen. Doch die Mitstreiter um Marcus Staudacher geben sich nicht geschlagen.

Nun stellten sie mehrere Fragen zur Bürgerversammlung am 22. November. Sie wollen von Bürgermeister beantwortet wissen: „Welche Anzahl von Teilnehmern im Jahr 2017 hat an welchen einzelnen Schulungen teilgenommen, welche Anzahl von Teilnehmern hat an welchen größeren Einsätzen und größeren Übungen teilgenommen, wie verteilen sich die Teilnehmer auf Männer und Frauen und wie viele Jugendliche haben teilgenommen?“. Grundlage für Planungen könnten nicht die Mitgliederzahlen der Feuerwehr sein, sondern dies müssen die Teilnehmerzahlen sein, so Sprecher Staudacher.

Anzeige

Ausdrücklich betont die Initiative, dass ihr an einer einsatzkräftigen Wehr sehr gelegen sei. „Wir wollen ihr alles bieten, was für einen sicheren und effektiven Dienst notwendig ist. Wir schätzen den freiwilligen Einsatz der Feuerwehrleute sehr“.

Innenminister Herrmann will „kommunale Zusammenarbeit“

Um den gordischen Knoten zu lösen, könnte ein Blick in das neue Feuerwehrgesetz helfen, das im Juli vergangenen Jahres vom Landtag verabschiedet wurde. Zumindest ist es auch Bayerns obersten Brandbekämpfer, Innenminister Joachim Herrmann, „sehr wichtig, die Möglichkeit kommunaler Zusammenarbeit im Bereich Feuerwehren auszuweiten“. Ermöglichen wolle sein Haus „künftig gemeindeübergreifende Feuerwehren, aber auch da natürlich nicht gegen den Willen der betroffenen Feuerwehren, sondern nur, wenn es von den Feuerwehren selbst und den dazugehörigen Gemeinden gewünscht wird“.

Verabschiedet wurde per Gesetz, dass „benachbarte Gemeinden für ihre Feuerwehren ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus bauen oder die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen und Einrichtungen vereinbaren können“. Diese Gründung von gemeindeübergreifenden Feuerwehren habe es bislang noch nicht gegeben. Hintergrund sei auch, dass die Zahl ehrenamtlicher Feuerwehler in Bayern „leicht rückläufig“ sei. Zwar gebe es jetzt 313.000 Aktive, doch dem demografischen Wandel müsse bereits jetzt „aktiv begegnet“ werden, um den abwehrenden Brandschutz zu sichern.

Hagn: “Keine Zusammenlegung mit Rottach“

Ein zwangsweiser Zusammenschluss gemeindlicher Feuerwehren gegen den Willen ihrer Mitglieder soll auch innerhalb eines Zweckverbands und gemeindeübergreifend „ausgeschlossen“ sein. Wie dies Kreisbrandrat Anton Riblinger sieht, teilte er auf Nachfrage mit. „Die Freiwilligen Feuerwehren haben eine Lösch- und Hilfsfrist von zehn Minuten zu erfüllen. Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpf werden, sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten“. Dies sei im Bayrischen Feuerwehrgesetz Art. I (Aufgaben der Gemeinde) vorgeschrieben.

Ähnlich urteilt auch Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn als Betroffener. Diese Neufassung des Gesetzes sei wohl geschaffen worden, um kleine Kommunen bei ihren Pflichtaufgaben nicht zu überfordern. „Außerdem muss eine Tagesalarmstärke vorgehalten werden, die bei kleinen Gemeinden oft nicht gegeben zu sein scheint“.

Tegernsee sei an die konkrete Hilfsfrist gebunden, jede Einsatzstelle nach Eingang der Meldung in zehn Minuten zu erreichen. „Würde die Feuerwehr mit der in Rottach-Egern zusammengelegt, müsste der Feuerwehrmann beispielsweise vom Bauhof Tegernsee nach Rottach fahren, dort das Fahrzeug besetzen, um dann wieder zum Brand nach Tegernsee zu fahren“, argumentiert Hagn. Dies sei bei den Gegebenheiten „schlicht nicht möglich“. Denn auch Feuerwehrleute hätten mit ihren Privat-Fahrzeugen keine Sonderrechte, auch sie seien an die „Straßenverkehrsordnung gebunden“. So bleibt fraglich, ob das neue Feuerwehrgesetz ein Anstoß zum Umdenken in den Talgemeinden ist. Denn auch Einrichtungen und Fahrzeuge könnten gemeinsam genutzt werden.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein