Gemeckere über Gewerbegebiet

Sichtlich verärgert zeigte sich gestern Waakirchens Bürgermeister Josef Hartl. Einige Grundstückeigentümer hatten per Anwaltsschreiben Zweifel und Bedenken an der Erweiterung des Gewerbegebiets am Brunnenweg bei der Gemeinde eingereicht. Hartl: „Das macht mich nicht nur wütend, sondern erschüttert mich.“

Das Gewerbegebiet am Brunnenweg – nicht alle benachbarten Grundstückseigentümer sind davon begeistert.

Die Vermarktung des Gewerbegebiets am Brunnenweg geht voran. Dank des Flächendeals mit Andreas Hagleitner (wir berichteten) konnte die etwa fünf Hektar große Fläche um etwa 15 Prozent vergrößert werden. Eine Fläche, die jetzt auch der Gemeinde gehört. Sie kann darüber entscheiden, welches Gewerbe sich im Industriegebiet am Brunnenweg ansiedelt. Bislang sind es sechs Firmen.

Doch noch ist ungewiss, ob und welche weiteren Firmen dort künftig ihren Standort haben werden. Darüber könne erst entschieden werden, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig sei, so Waakirchens Geschäftsleiter Markus Liebl Anfang Februar. Erst nach der zweiten öffentlichen Auslegung werde man die Flächen offiziell anbieten. Die Kriterien, nach denen die Gewerbegrundstücke vergeben werden, werden derzeit erarbeitet.

Anzeige

Anwalt äußert Zweifel

Zwar gäbe es viele Anfragen, aber keine offiziellen Bewerbungen, so Liebl damals. Ziel der Gemeinde ist es, Arbeitsplätze und Lehrstellen für Einheimische zu schaffen. Von riesigen Discountern oder Hallen-Stellplätzen wolle man Abstand nehmen. Umso wütender zeigte sich Waakirchens Bürgermeister Josef Hartl (FWG) gestern über die Einwände, die gegen das Gewerbegebiet von „etwa einer Handvoll Eigentümer“ am Brunnenweg, wie Marcher auf Nachfrage angibt, vorgetragen wurden.

Diese hatten der Gemeinde über den Münchner Anwalt Fabian Gerstner ein Schreiben zukommen lassen, das Amtsleiter Christoph Marcher in der gestrigen Gemeinderatssitzung vorlas. Darin heißt es unter anderem, dass die „planungsrechtliche Grundlage“ für die Herausnahme der Gewerbefläche aus dem Flächennutzungsplan mit dem Wegzug der Firma Biolink nach Bad Tölz entfallen sei. Biolink sei der Grund für die Erweiterungsabsichten gewesen – und dieser Grund sei nun weggefallen.

Bleibt Biolink?

Wie berichtet hatte sich Biolink – inzwischen Teil des Konzerns Saint Gobain – ein Grundstück in Bad Tölz gesichert, weil der Platz im Waakirchner Gewerbegebiet knapp wurde und der dortige Pachtvertrag Ende 2020 ausläuft. Gestern betonte der Amtsleiter, dass eine Verlagerung nach Bad Tölz bislang nicht stattgefunden und Biolink zudem Interesse bekundet hätte, am Standort Waakirchen festzuhalten.

„Biolink bemüht sich enorm, hier zu bleiben“, wandte Andreas Hagleitner (FWG) ein. „Es war richtig vom Bürgermeister, dass er das Verfahren damals durchgezogen hat.“ Zweifel und Bedenken äußerte der Grundstückseigentümer vor allem darüber, ob die Vergrößerung des Gewerbegebiets durch den Deal mit Hagleitner überhaupt nötig gewesen sei. Vielmehr hätte man seiner Meinung nach auf Reserveflächen innerorts oder die Gewerbegebiete Krottenthal und Marienstein zurückgreifen müssen.

Hartl ist wütend

Marcher wies darauf hin, dass diese beiden Gewerbegebiete keinesfalls ausreichend Flächenkapazitäten für die nächsten 10 bis 20 Jahre hätten. Ein „erhebliches Abwägungsdefizit“, wie der Gemeinde in dem Schreiben vorgeworfen wird, bestehe nicht. Selbst vom Freistaat seien keine Einwände gegen die Planung vorgetragen worden.

Er betonte, dass das Planungsziel der Gemeinde – die Schaffung von Arbeitsplätzen – nur mit einer Erweiterung des Gewerbegebiets am Brunnenweg sowie der Ansiedlung von Gewerbe erreicht werden könne. So langsam geriet der Bürgermeister in Rage.

Wenn ich das höre, ob wir das brauchen oder nicht, macht mich das nicht nur wütend, sondern erschüttert mich. Das Schreiben kommt mir ziemlich egoistisch vor.

Schließlich hätte man den ortsansässigen Betrieben geholfen. Diese Entscheidung sollte man deshalb doch besser der Gemeinde und den Gemeinderäten überlassen. „Wir brauchen Lehrstellen und Arbeitsplätze vor Ort, damit unsere Leute nicht nach München fahren müssen.“ Die Einwände sind doch sehr befremdlich, so Hartl gestern.
Er sei froh, dass die Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden konnte.

Diese Möglichkeit wäre nie wieder gekommen und sei eine glückliche Fügung gewesen, so Hartl, der sich bereits vor einem Jahr über Bedenken von Anwohner aufgeregt hatte. Und Marcher ergänzte: „Es handelt sich nicht um den Einkauf einer grünen Wiese, sondern um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes.“ Bei den vorgebrachten Einwänden würden wohl eher private denn öffentliche Belange eine Rolle spielen, so Marcher. Denn bei den vom Anwalt angsprochenen „erheblichen Abwägungsfehlern“ handele es sich hauptsächlich um den im Gewerbegebiet befindlichen Baumbestand seiner Mandantschaft.

Eine Fehlinformation, keine “Verarsche” der Anwohner

Fehler wurden seitens der Gemeinde eingeräumt, das Gebiet westlich des Brunnenweges in Richtung Bahngleise bei der ersten öffentlichen Auslegung im Sommer 2016 fälschlicherweise mit im Bebauungsplan erfasst zu haben. Dieses Gebiet sei laut Satzung jedoch als Mischgebiet, nicht als Gewerbegebiet definiert, so Marcher. Diesen Fehler werde man jetzt korrigieren. Der Vorwurf der Anwohner, man hätte sie “verarschen” wollen, basiere lediglich auf einer Fehlinformation, ergänzte Waakirchens dritter Bürgermeister Rudi Reber (ABV).

Auch der ursprünglich angedachte Bahnhaltepunkt tauche künftig im Plan nicht mehr auf, sodass der Lärmschutz auch im ungünstigsten Fall gewährleistet sei. Andere private Grundstückseigentümer, vertreten durch Marianne Obermüller, hatten sich im Juni vergangenen Jahres gegen die geplante Bahnhaltestelle ausgesprochen. In einem Schreiben an die Gemeinde wies die Initiative darauf hin, die Haltestelle würde sich zu weit außerhalb von Marienstein und Häuserdörfl befinden, so dass man dort keinen Vorteil von einer solchen Anbindung hätte.

Ein entsprechendes Gutachten werde vorgelegt. Robert Englmann (CSU) machte einen Vorschlag zur Güte: „Wir verfolgen ein richtiges und wichtiges Ziel, aber es ist auch legitim, Einwendungen vorzubringen. Nur muss man entprechend sachlich mit den unterschiedlichen Interessen umgehen. Wie wäre es, einen Runden Tisch einzuberufen?“ Ihm täte es nicht leid, wenn man damit den Anwalt um die ein oder andere Einnahmequelle bringt.

Gewerbefläche für die Allgemeinheit

Hartl entgegnete, dass es bereits einen Runden Tisch gegeben hätte, aber die Grundstückseigentümer auf ihrem Recht bestanden hätten. „Aber wo sollen wir innerorts Gewerbe hinbringen? Wo soll die Verdichtung stattfinden?“ fragte der Bürgermeister in die Runde.

Wir wollen keine Schlafgemeinde werden. Wir brauchen die Gewerbeeinnahmen. Die Flächen wurden der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Das war damals eine einmalige Chance.

Kritik gab es seitens der Grundstückseigentümer dann auch noch für die sprachliche Unverständlichkeit in den textlichen Passagen des Bebauungsplans. Auch seien die Bekanntmachungen hinsichtlich Lage und Ausdehnung des Gewerbegebiets nicht korrekt gewesen. Sie fordern die Gemeinde auf, die öffentliche Auslegung zu wiederholen.

Marcher räumte ein, die Gemeinde werde den Plan auf sprachliche Klarheit hin verbessern. Einstimmig beschloss der Gemeinderat daraufhin, die eingegangenen Äußerungen zur Kenntnis zu nehmen, die nötigen Änderungen vorzunehmen und den Bebauungsplan ein zweites Mal öffentlich auszulegen.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner