Wenn Biker übers Privatgrundstück preschen

Mountainbiken ist ein viel diskutiertes Thema im Landkreis Miesbach. Nun hat man es sich zur Aufgabe gemacht, künftige Konflikte zu vermeiden. Ein wichtiger Baustein sind hierbei die Grundstücksbesitzer. Denn wer haftet, wenn ein Biker über mein Grundstück brettert und sich verletzt?

Mountainbiken ohne Ärger und Konflikte – das ist das Ziel.

Mountainbiken auf illegalen Wegen belasten Natur, Tier und Grundbesitzer. Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu (teils handgreiflichen) Konflikten. Auch die Frühjahrs- und Sommersaison des vergangenen Jahres hat erneut gezeigt: Es bedarf einer besseren Lenkung von Mountainbikern in der Region.

„Sehr viele Mountainbiker, egal ob Einheimische oder Tagesgäste, besuchten die Region, waren auf den Wegen und Steigen unterwegs und bewegten sich teilweise auch auf nicht-geeigneten Wegen“, heißt es seitens des Kompetenzzentrums für Tourismus im Landkreis Miesbach, Alpenregion Tegernsee Schliersee (ATS). Seit letztem Sommer hat es sich die ATS deshalb zur Aufgabe gemacht, mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Miesbach sowie allen wichtigen Akteuren der Region, ein nachhaltiges Konzept zur Entwicklung des Mountainbikens zu erarbeiten.

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Veraltetes Wegenetz

„Unser derzeit ausgeschildertes Mountainbike-Wegenetz erfüllt aufgrund des Alters von nahezu 20 Jahren nicht mehr die aktuellen Bedürfnisse der Mountainbiker“, stellt Tim Coldewey, Produktentwickler für das Thema Rad und Mountainbike bei der ATS, fest. „Um weiteren Konflikten entgegenzuwirken, ist es höchste Zeit, dass wir uns über ein neues Konzept Gedanken machen.“

So fand im Sommer 2020 auf Initiative von Landrat Olaf von Löwis ein erster ‚Runder Tisch Mountainbike‘ mit über 40 Vertretern aus dem Landkreis statt (wir berichteten). Dabei wurden für die Lösung des Konflikts die vier wichtigsten Handlungsfelder festgelegt: Neben dem Thema ‚Recht‘ sollen Schritt für Schritt auch die Themen ‚Angebot und Lenkung‘, ‚Sensibilisierung und Kommunikation‘ sowie ‚Kontrolle und Ahndung‘ erarbeitet werden.

Wer haftet?

Hierfür wurde von Seiten der ATS eine Steuerungsgruppe mit 13 Anspruchsgruppen aus den Bereichen Mountainbike, Naturschutz, Grundstückbesitzer-Vertretern und Tourismus ins Leben gerufen und zu Beginn das Thema ‚Recht‘ aufgegriffen. „Unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage sowie den aktuellen Haftungs- und Versicherungsregularien ist es nun gelungen, ein Konzept zu erarbeiten, das Grundstücksbesitzern rechtlich entgegenkommt und Sicherheit bietet.“

Weiter heißt es: „Es können nun Lösungen vorschlagen werden, die Grundstücksbesitzer bei der Ausweisung von Mountainbikewegen maximal von der Haftung entlasten, die Wegpflege klar regeln und auch die wichtigen Themen der Waldbewirtschaftung sowie Almbetrieb und Schutz des Wildes berücksichtigen.“

Coldewey erklärt: „Aktuell ist es so, dass Grundstücksbesitzer oftmals sagen, sie hätten grundsätzlich nichts gegen Mountainbiker.“ Allerdings bleibt die Sorge vor der Haftung, wenn ein Biker auf ihrem Grundstück stürzt oder sich verletzt. Genau das könne durch eine erweiterte Haftpflichtversicherung vermieden werden.

Zusammenarbeit mit Gemeinden

Die Versicherungskammer Bayern biete eine Erweiterung der kommunalen Wegesicherungspflicht, die die Gemeinden abschließen können. „Wir wollen den Gemeinden natürlich nichts vorschreiben, haben den Tal-Bürgermeisten aber einfach empfohlen, sich das mal anzusehen“, so Coldewey. Für Grundstücksbesitzer würde das den Druck mindern.

Denn: Sollten die Gemeinden sich dazu entschließen, diese Haftpflichtversicherung zu erweitern, ist der Grundstücksbesitzer nur noch für atypische Hindernisse, wie aufgestellte Gegenstände, geparkte Autos oder Ähnliches, verantwortlich. Für alle anderen Gefahren haftet die Versicherung.

Das hieße, dass Grundstücksbesitzer künftig ruhiger schlafen könnten.

Als nächsten Schritt werde man zeitnah an die Grundstücksbesitzer herantreten, den derzeitigen Stand insbesondere im Themenfeld Recht vorstellen und Lösungsmöglichkeiten bei der Streckenausweisung diskutieren. „Unser Ziel ist dabei die Schaffung eines nachhaltigen, naturnahen Mountainbikeangebots, das auch für unsere Einheimischen attraktiv ist. Wir wollen kein zweites Saalbach werden“, macht Coldewey deutlich.

Sichere Verhältnisse schaffen

Konkret sollen dabei die verschiedenen Wege in einem Gebiet, auf denen bereits jetzt gebiked wird, ausgemacht und analysiert werden, welcher der geeignetste ist. Geben die betroffenen Grundstücksbesitzer ihr Okay, werde dieser dann offiziell für Mountainbiker ausgewiesen. Die Sicherungspflicht und Wegepflege übernimmt die entsprechende Gemeinde – soweit die Theorie.

Entscheiden sich die Gemeinden, in Zusammenarbeit mit der ATS ein Lenkungskonzept für Mountainbiker zu erstellen, wäre dies laut Coldewey auch förderungsfähig. „Wir wollen gemeinsam mit den Gemeinden, dem Naturschutz und den Grundstücksbesitzern zusammenarbeiten und sichere Verhältnisse schaffen.“

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