Zum Sex-Date gezwungen

Ein 22-jähriger Wiesseer stand zum siebten Mal vor dem Amtsrichter. Zum zweiten Mal wegen sexueller Nötigung. Diesmal kam der junge Mann jedoch nicht mit einem Freizeitarrest davon.

Zum zweiten Mal musste sich ein 22-jähriger Wiesseer wegen Nötigung verantworten
Zum zweiten Mal musste sich ein 22-jähriger Wiesseer wegen Nötigung vor Gericht verantworten

Ein heute 22-jähriger Wiesseer scheint es faustdick hinter den Ohren zu haben. Wegen zahlreicher Delikte wegen Drogenmissbrauchs, Diebstahl und Körperverletzung stand er schon früher vor Gericht. Doch die letzten beiden Fälle hatten es in sich.

Wie der Merkur berichtet, musste sich der Wiesseer nun schon zum zweiten Mal wegen Nötigung vor dem Miesbacher Amtsgericht einfinden. Über die Dating-Plattform Lovoo lernte der damals 20-Jährige im November 2014 ein Mädchen kennen. Mit ihr verabredete er sich auf einem Parkplatz im Tegernseer Tal. Dort wollte er das Mädchen küssen – die wehrte sich jedoch. Im Anschluss beleidigte er sie online weiter.

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Er wollte sie zum Sex-Date zwingen

Obwohl er schon damals wegen Nötigung angezeigt wurde, kam es ein halbes Jahr später erneut zu einem Vorfall. Im April 2015 traf er sich mit einer Tegernseerin, die er ebenfalls im Internet kennen gelernt hatte. Schon vor dem Treffen hatte es einen Austausch von freizügigen Bildern gegeben.

Auch beim Date selbst kam man sich näher. Doch die heute 23-Jährige teilte dem Angeklagten danach mit, dass die Sache für sie damit beendet sei. Gekränkt versuchte der junge Mann sie dann mit der Drohung ihrem Freund von ihrem Seitensprung zu erzählen, von einem weiteren Treffen zu überzeugen, ja sie sogar zu einem Sex-Date zu zwingen.

„Für Sie sind Frauen scheinbar nur da, um sie zu benutzen.“

Doch die Tegernseerin lies sich nicht erpressen. Stattdessen erstattete auch sie Anzeige. Diesmal kam der Angeklagte nicht wie beim ersten Mal mit einem Freizeitarrest davon. Vor Gericht gab er zwar sein Verhalten ausnahmslos zu und entschuldigte sich sogar für die Tat, trotzdem reicht das Strafmaß bei Nötigung bis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Der Richter beließ es am Ende bei einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten und einer Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro für den Frauen- und Mädchennotruf und meinte abschließend: „Für Sie sind Frauen scheinbar nur da, um sie zu benutzen.“

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