“Georg von Preysing bedient sich erpresserischer Methoden” – ein Satz wie in Stein gemeißelt. Gefallen auf einer Veranstaltung der Schutzgemeinschaft vor rund 14 Jahren. Ein Satz, der mittlerweile für mannigfaltigen Ärger gesorgt hat. Der Gmunder Bürgermeister wollte einem seiner damaligen Gegner Siegfried Thalmeier per Gericht untersagen lassen, dass dieser die Behauptung weiter verwenden darf. Doch von Preysing verlor. Der Richter am Miesbacher Amtsgericht urteilte im September 2004, die Aussage “Georg von Preysing bedient sich erpresserischer Methoden” sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Der Gmunder Bürgermeister musste sich den massiven Vorwurf gefallen lassen, weil er damals seinen eigenen Bürgern mit Nachteilen gedroht hatte, wenn diese sich für das Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan für Kaltenbrunn eintragen würden. Zu den beiden Urteilen – auch die Berufung vor dem Landgericht in München verlor Preysing – äußerte er sich lange gar nicht. Selbst Jahre später, als die Süddeutsche Zeitung 2008 in einem Artikel über den Streit um Gut Kaltenbrunn fälschlich berichtete, dass die Vorwürfe gegen Georg von Preysing vom Amtsgericht selber bestätigt worden seien, erklärte er lediglich, die Geschichte sei für ihn vorbei. Den entscheidenden Satz bemängelte er zu diesem Zeitpunkt nicht. Hätte er damit eventuell schlafende Hunde geweckt?
“Kein Kommentar”
Denn über “erpresserische Methoden” im Zusammenhang mit dem Gmunder Rathauschef wurde auch danach immer wieder berichtet. Sei es in einem Artikel der Tegernseer Stimme im Jahr 2013 über eine Hagabholzung – ebenfalls auf Gut Kaltenbrunn – oder im Dezember 2017 als über die Bürgermeisterkandidatur von Peter Horst geschrieben wurde. Auch als die Miesbacher Haberfeldtreiber Ende Januar eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen von Preysing auf den Weg brachten, standen die “erpresserischen Methoden” über allem. Wenn man ihn darauf ansprechen wollte, kam ein lapidares “Kein Kommentar”.
Erst am 27. Februar – genau zwei Tage nach der Bürgermeisterwahl – kam von Preysing auf die Idee, dass sein Name in Zusammenhang mit den “erpresserischen Methoden” ein Problem darstellen könnte. In einer ersten Abmahnung, die am Dienstag vergangener Woche eintraf, forderte er die Tegernseer Stimme auf, den entscheidenden Satz innerhalb einer Frist von wenigen Stunden rauszunehmen. Der daraufhin abgegebenen Unterlassungserklärung folgte nur wenige Tage später eine Forderung nach Richtigstellung samt Geldentschädigung in Höhe von 2.500 Euro. Gefolgt von einer Vertragsstrafe in Höhe von weiteren 7.500 Euro.
Maßlos und überzogen
Doch damit war es noch nicht genug für den Gmunder Bürgermeister: So ließ von Preysing am gestrigen Mittwoch von der eigenen Gemeindeverwaltung eine Pressemitteilung verschicken, in der er seinen Geschäftsleiter Florian Ruml den Fall aus seiner Sicht aufrollen lässt. Ruml betont darin, dass mit den dokumentierten Vorwürfen gegen von Preysing auch “letztlich die gesamte Gemeindeverwaltung und die Gemeinde insgesamt Schaden” nimmt. Was der Geschäftsleiter damit meint: wer Preysing angreift, der bekommt es mit der Gemeinde zu tun.
Und er erklärt weiter, dass die Tegernseer Stimme mit der Unterlassungserklärung einen drohenden Rechtstreit abgewendet hat. Der TS-Anwalt sieht das ein wenig anders. Denn aufgrund der massiven Vorwürfe und Forderungen Preysings, die aus Sicht des Juristen vollkommen überzogen und maßlos sind, ist die Wahrscheinlichkeit eines Prozesses derzeit relativ hoch. Und somit dürfte sich die Sache mit den “erpresserischen Methoden” noch lange nicht erledigt haben.
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