Am 19. Verhandlungstag forderte Staatsanwältin Cathrin Rüling vor der 1.Strafkammer des Landgerichts eine lebenslange Haft für die Angeklagte Renate W. aus Sauerlach. Zudem beantragte Rüling, das Gericht solle die besondere Schwere der Schuld feststellen. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren deutlich erschwert.
Die Anklage wirft der 53-Jährigen vor, sie habe am 22. März 2016 Barbara Böck in einem Krankenzimmer des Klinikums Agatharied mit einem weichen Gegenstand, einem Kissen ähnlich, aus reiner Habgier erstickt. „Das steht für mich außer Frage“, so Anklägerin Rüling.
Der richtige Zeitpunkt für den Mord
Die Angeklagte, die gewusst habe, dass die 95-jährige „Betty“ angesichts ihres komatösen Zustandes nicht mehr lange leben würde, habe deren Villa in Kreuth noch zu Lebzeiten und nach ihrem Tod mit weiteren Komplizen ausgeräumt und sich die wertvollen Antiquitäten in einem Wert von 1,1 Millionen Euro angeeignet. In ihrem mehr als einstündigem Plädoyer verwies die Anklägerin darauf, dass Renate W. die letzte Person war, die Böck noch lebend auf der Palliativstation gesehen habe.
Laut Gerichtsmediziner, so Rüling, habe nur ein leichter Druck auf Betty Mund genügt, damit sie ersticke. „Das war der perfekte Mord“, schleudert Rüling der Angeklagten entgegen, „danach haben sie fluchtartig das Krankenhaus verlassen“. Für die angeklagte Gesellschafterin von Böck sei es „der richtige Zeitpunkt“ gewesen – warum sollte sie warten, bis Betty „eines natürlichen Todes gestorben war“? Wenig später sei die Patienten dann von Schwestern tot im Bett aufgefunden worden.
Angeklagte hat hohe Schulden
Da sich Renate W. ein Bett in Böcks Krankenzimmer aufstellen ließ, habe sie auch das Vertrauen des Klinikpersonals missbraucht. Die Angeklagte habe skrupellos agiert und ein Vertrauensverhältnis ausgenutzt. Sie habe sich in Böcks Leben „eingeschlichen, um ein Stück des Kuchens abzubekommen“.
Denn finanziell sei Renate W. „nicht gut aufgestellt“ gewesen. Die Staatsanwältin spricht über Schulden von 160.000 Euro, die die Angeklagte angehäuft habe. Der große Reichtum von Betty sei daher immer das große Thema gewesen. Rüling bemühte dafür ein Zitat: „Menschen, die alles haben wollen und alles haben müssen, bekommen vor allem eines immer wieder: nie genug.“
Verteidiger: „Es gab kein Mordmotiv“
Ein weiteres Indiz für den Mord durch Renate W. sei, dass diese bereits vor Bettys Tod deren Bestattung organisiert habe. Außerdem habe man bei ihr den Ring gefunden, der der Schwerkranken geklaut worden sei. Den Mordvorwurf bestritt der Verteidiger der Angeklagten. Stephan Tschaidse sah kein Motiv dafür.
Welches Motiv sollte Renate W. gehabt haben, eine im Sterben liegende Person zu töten?
Die Aussage des Gerichtsmediziners Prof. Randolph Penning, der von „hochverdächtigen Befunden“ gesprochen habe, stehe dessen Aussage gegenüber, dass er eine gewaltsame Erstickung nicht für erwiesen halte. Tschaidse beantragte, Renate W. wegen des Mordvorwurfs freizusprechen. Da aber die Gier bei Vermögensstraftaten immanent sei und ein Diebstahl seiner Mandantin stattgefunden habe, beantragte er dafür dreieinhalb Jahre Haft: „Natürlich ist es schäbig von ihr gewesen“.
„Sippenhaft“ für den Rottacher Kunsthändler P.?
Für die zwei mutmaßlichen Komplizen der Sauerlacherin, Böcks Hausmeister Georgiev Z. und den Rottacher Kunsthändler Peter P., forderte die Staatsanwältin Haftstrafen von sechseinhalb und sieben Jahren wegen Bandendiebstahls. Während der Bulgare Z. nur „ein Rädchen im Räderwerk“ der Bande gewesen sei, habe P. das freundschaftliche Verhältnis zu Böck ausgenutzt. Dies sei „besonders verwerflich“.
Denn der Rottacher habe seit Jahren gewusst, dass die Antiquitätenhändlerin Multimillionärin gewesen sei. Zudem habe es zu dem Tatzeitpunkt „unzählige“ Telefonate mit der Hauptangeklagten W. gegeben. Der Strafverteidiger von Peter P. ging mit der Staatsanwältin hart ins Gericht: „Das ist ein knackiger Vorwurf der Anklage“. Frank Eckstein beantragte den Freispruch für seinen Mandanten, der „in Sippenhaft genommen wurde“.
Urteilsverkündung am 23. Mai?
Weder gebe es eine Bande, noch sei bei ihm Diebesgut gefunden worden. Im Gegenteil. P. habe laut Strafverteidiger alle Wertgegenstände, um deren Aufbewahrung er von Böck gebeten wurde, „freiwillig und ohne Not“ der Polizei übergeben. Außerdem habe P. seiner langjährigen Bekannten und Kollegin „Betty“ 12.500 Euro geliehen. Als Sicherheit habe er dafür Schmuck und Golddosen bekommen, was auch mit Fotos dokumentiert sei. Doch die Staatsanwaltschaft konstruiere daraus den Vorwurf des bandenmäßigen Diebstahls. Nichts habe P. „verramscht“.
Derweil sprach sich die Staatsanwältin bei Ulrich W., dem Ehemann der Hauptangeklagten, für eine zweijährige Haft auf Bewährung aus. Die Plädoyers der Verteidigung für Georgiev Z. und Ulrich W. erfolgen in der nächsten Verhandlung am 23. Mai. Möglicherweise werden dann auch die Urteile gesprochen.
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