“Loch frei” für Driving Range

Seit 2016 ist der Golfplatz in Piesenkam in Betrieb. Golfplatz-Betreiber Karl-Heinz Krutz will eine Driving Range. Umgesetzt hat er sie bis jetzt nicht. Jetzt hat ihm die Gemeinde Waakirchen den Weg geebnet. Allerdings setzt dieser Weg den Verzicht auf landwirtschaftliche Fläche voraus.

Der Golfplatz Piesenkam. Um den Stadl herum ist die Driving Range geplant. /Archivbild

Wie berichtet hatte die Gemeinde Waakirchen Golfplatz-Betreiber Karl Heinz Krutz vor einem Jahr mit einem Bußgeld gedroht, sollte er die Auflagen – allem voran die zur Sicherheit der Golfer geplante Unterführung am Golfplatz Piesenkam – nicht zeitnah umsetzen.

Golfplatz-Mitarbeiterin Andrea Fräsdorf war darüber vor gut einem Jahr mehr als verärgert. Seit 2011 sei sie bei der KG Golfplatz Tegernsee angestellt, sagte sie damals, und die versuche alles Erdenkliche, um die gemeindlichen Auflagen zu erfüllen. Immer wieder scheitere man aber an den Behörden, so Fräsdorf.

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Gemeinde droht, Krutz bockt

Um nämlich das laut Bebauungsplan vorgesehene Clubhaus und die Driving Range überhaupt umsetzen zu können, hatte die Golfplatz KG auf ihr ursprünglich geplantes, 75 Quadratmeter großes Starterhaus an der Kreisstraße verzichtet und war in den angrenzenden Stadl von Bauer Georg Schwaighofer gewechselt.

Der Stadl sollte zum Clubhaus umfunktioniert werden. Doch dieser Plan sei nie ins „offizielle Verfahren“ gekommen, bemängelte Fräsdorf damals. Und das, obwohl die Gemeinde dem Bauvorhaben eigentlich zugestimmt hatte. Die Gemeinde hatte die Prozedur nämlich an einen Durchführungsvertrag gekoppelt: Investor Krutz sollte unterschreiben, dass er seine Pläne innerhalb von drei Jahren umsetzt. Würde er sich nicht daran halten, sei ein Bußgeld fällig.

Damit sollte die seit langem überschrittene Bauzeit des Golfplatzes beschleunigt werden. Krutz aber wollte sich nicht reglementieren lassen. Als die Golfplatz KG Tegernsee mit ihrem Büro ins ehemalige Gasthof Moar Alm wechselte, gab es Überlegungen, die dortigen Räumlichkeiten anstelle des Stadls als Clubhaus zu nutzen.

Landwirtschaftliche Fläche wird zum Golfplatz

Im Zuge dessen sollte die geplante „Driving Range“ auf das angrenzende Grundstück verlegt werden. Das wiederum lehnte jedoch die Gemeinde Sachsenkam ab. Man kam also wieder auf den Stadl zurück. Da aber dessen Besitzer, Georg Schwaighofer die eine Hälfte zum Hofladen umfunktionieren wollte, und Grund und Boden vorher rein landwirtschaftlich genutzt wurden, war eine Änderung des Flächennutzungsplans nötig. Diese Änderung wurde am 16. Februar vom Gemeinderat 2016 beschlossen.

Die Gemeinde machte allerdings zur Auflage, dass der „Schmutz aus den sanitären Anlagen“ über eine Kleinkläranlage entwässert werden müsste. Das Landratsamt dagegen hielt eine „offizielle“ Druckrohrleitung für sinnvoll. Geeinigt hat man sich laut Waakirchens Bauamtsleiter Christoph Marcher auf einen Anschluss an die Kanalisation. Auch die umstrittene Grundwasserentnahme zur Bewässerung des Golfplatzes ist geregelt worden: Krutz darf das Wasser zu Tage fördern.

In diesem Stadl von Landwirt Georg Schwaighofer soll das Clubhaus entstehen./Archivbild

Gestern lag dem Waakirchner Gemeinderat die vierte Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet am Golfplatz vor, der nun einstimmig von den Gemeinderatsmitgliedern genehmigt wurde – nach Bekanntgabe und unter Berücksichtigung aller Einwände der Träger öffentlicher Belange. Damit werden jetzt nach langem Hin und Her die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Driving Range geschaffen, die vom Stadl aus in Richtung Süden anschließen soll.

Die Frage ist, warum so spät?

Warum allerdings erst jetzt, nachdem die Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans bereits am 16. Februar beschlossen worden war, erklärt Marcher so:

Für die Umnutzung des Stadels bedurfte es eines wasserrechtlichen Vertrages. Diese Voraussetzung musste erst geschaffen werden.

Im Detail sieht das so aus, dass diese bisher als landwirtschaftlich genutzte Fläche ins Golfgebiet eingezogen wird. Im Gegenzug wird ein als Golffläche ausgewiesenes Grundstück zur landwirtschaftlichen Fläche. Einwände gab es seitens des Bayerischen Bauernverbandes Holzkirchen, der „eine dauerhafte Zerstörung bester landwirtschaftlicher Böden“ nicht befürworten konnte.

Die Gemeinde widerlegte diesen Einwand damit, dass es zwar ihrem Wunsch entspreche, landwirtschaftliche Flächen zu erhalten, wenn sich aber Grundstückseigentümer dafür entscheiden, ihre Flächen für eine Golfnutzung zur Verfügung zu stellen, dann sei das ihre Sache. Aufgegriffen hat die Gemeinde dagegen die Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), die bemängelt hatte, dass für eine derartige „gut zu bewirtschaftende landwirtschaftliche Nutzfläche“ zumindest Ausgleichsflächen mit ähnlichen Kriterien gesucht werden sollten.

Unterführung muss kommen

Dies sei bislang nicht der Fall gewesen, obwohl man dies der KG Tegernsee Golfplatz seit 2015 mehrfach kommuniziert habe. Diesen Hinweis wird die Gemeinde berücksichtigen und den Flächennutzungsplan entsprechend ändern. Kritisch hinterfragt werden sollten laut Unterer Naturschutzbehörde sowohl der geplante, asphaltierte Zufahrtsweg als auch die Stellplätze.

Kobolde hatten sich im Juni vergangenen Jahres einen Scherz erlaubt und einen “Zebrastreifen” auf die Straße am Piesenkamer Golfplatz gemalt./Archivbild

Das Gebiet liegt zudem in einem Landschaftsschutzgebiet, das eigentlich ein Bauverbot vorsieht. Im Hinblick auf die Stärkung des Fremdenverkehrs sei eine Ausnahme möglich, so die Naturschutzbehörde. Da eine alleinige Änderung des Flächennutzungsplans noch kein Baurecht begründet, dies aber sowohl für das geplante Clubhaus als auch die Driving Range nötig ist, bedurfte es folglich auch einer Genehmigung des Bebauungsplans.

Zufahrt muss mit Landratsamt abgestimmt werden

Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Miesbach wies darauf hin, dass die notwendige Unterführung der Kreisstraße MB6 zur Sicherheit der Golfer „möglichst zeitnah“ umgesetzt werden sollte. Denn derzeit ist es so, dass die Spieler pro Runde zweimal die Straße queren: nach Loch 1 und 14. Im Juni vergangenen Jahres hatte sich deshalb irgendjemand einen Scherz erlaubt und einen Zebrastreifen auf die Straße gemalt.

Die KG Golfplatz hat den Bauantrag erst vor wenigen Wochen beim Landratsamt eingereicht. Die Errichtung der Zufahrt muss Krutz mit dem Landratsamt abstimmen. Baubeginn soll im Frühjahr 2018 sein. Bürgermeister Hartl gab dem im Zuschauerraum sitzenden Golfplatz-Betreiber Krutz noch einmal zu verstehen, er möge „die Unterführung auf den Weg bringen“.

Weil Krutz den städtebaulichen Vertrag inzwischen unterschrieben hat, ist er verpflichtet, die Unterführung in der vertraglich festgesetzten Frist von drei Jahren einzuhalten – sofern alle rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben erfüllt sind.

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