Neuer und Rabl dürfen Forsthaus Valepp betreiben

In den vergangenen zwei Jahren rückte das Forsthaus Valepp wieder in den Fokus der Öffentlichkeit, nachdem Tal-Gastronom Johannes Rabl und Bayern-Star Manuel Neuer ihren Hut in den Ring warfen. Naturschützer stellten sich allerdings gegen die Pläne des Investoren-Duos. Heute traf der Landtag endlich eine Entscheidung – allerdings mit Auflagen.

Manuel Neuer und Johannes Rabl wollen vier Millionen in das Forsthaus Valepp investieren.

Seit 2014 sind die Türen des Berggasthofes im hinteren Tal der Valepp für Besucher geschlossen. Alle Versuche von Seiten der Bayerischen Staatsforsten aus Schliersee, die den denkmalgeschützten Gebäudekomplex betreuen, den Gastronomiebetrieb wieder zu beleben, scheiterten.

Im Jahr 2020 entschlossen sich die Forstbetriebe, nicht weiter nach einem neuen Pächter für die Gastronomie des Forsthauses zu suchen, sondern die Immobilie in einem Wettbewerb auf 99 Jahre in Erbpacht zu vergeben. In einem langwierigen Bieterverfahren setzten sich der Tegernseer Gastronom Johannes Rabl und Manuel Neuer vom FC Bayern mit ihrem „Berggasthof-Konzept“ durch. Damit rückte das Forsthaus in der Valepp endgültig aus dem langjährigen Dornröschenschlaf in den bundesweiten Fokus.

Anzeige

Abgeordnete entscheiden zugunsten von Rabl und Neuer

Berg-, Natur- und Denkmalschützer machten gemeinsam mobil gegen die Pläne des berühmten Investorengespanns. Der Verein zum Schutz der Bergwelt e.V. reichte eine Petition gegen die Vergabe der 99-jährigen Erbpacht im Landtag ein. Unterstützt wurde die Petition vom Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) und dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e.V. . Auch die heimische Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) stand hinter der Intervention.

Ursprünglich sollte der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags bereits vergangene Woche über die Petition entscheiden (wir berichteten). In einer Sondersitzung heute Vormittag sind die Würfel nun endlich gefallen: Der Haushaltsausschuss billigte die Vergabe des Objekts über Erbbaurecht an die beiden Investoren. Die Petition wurde abgeschmettert. Heißt: Rabl und Neuer dürfen das historische Forsthaus Valepp übernehmen und als Gaststätte wiederbeleben.

Landtag beschließt Auflagen: Keine Luxus-Event-Hütte

In dem Erbbaurechtsvertrag werden bereits strenge Kriterien für den künftigen Betrieb festgeschrieben, damit aus dem Forsthaus Valepp keine Luxus-Eventlocation wird. Im Rahmen des Verfahrens im Landtag wurden nun weitere Details und Auflagen geregelt. Grundsätzlich festgeschrieben wurde, dass die bestehenden Gebäude – das Forsthaus mit Nebengebäude, das Jägerhäusl und das Klausenhaus – als Berggaststätte für Tagestouristen und Übernachtungsgäste sowie als Tagungs- und Veranstaltungshaus genutzt werden sollen.

Zudem darf es neben zwölf Zimmern zum Übernachten nur eine kleine Sauna geben. Bei der Gastronomie legte der Landtag Wert darauf, dass es ein regionaltypisches Angebot aus einheimischer Produktion gibt. So muss beispielsweise ein warmes Gericht inklusive eines Getränkes zum Höchstpreis von 14,90 Euro angeboten werden. Auch die Anzahl der Parkplätze wurde auf 34 beschränkt und die Zufahrtswege reglementiert.

Wenn man den 4-Millionen-Euro-Plänen des Investoren-Duos glaubt, dürfte das allerdings ihren Vorstellungen entsprechen. Rabl betonte in den vergangenen Monaten immer wieder: „Wir wollen hier oben keine exklusive Eventlocation für die Reichen schaffen. Wir wollen die Heimat schützen und die Tradition des Berggasthauses weiterführen.“ Die Wiedereröffnung des 180 Jahre alten Forsthauses sei eine „Herzensangelegenheit.“

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein