Ein Kommentar von Martin Calsow:
Suchen Sie sich einen aus dem Oberland aus. Wurscht, wer. Hauptsache, Amtsträger. Bürgermeister, Pfarrer, Leiter Bauamt. Egal. Tragen sie ein paar Gerüchte zusammen. Mixen Sie die mit ein paar alten Geschichten. Schicken Sie diese gut abgehangenen Geschichten dann an die Öffentlichkeit und an die Aufsichtsbehörde. Schon haben sie einen gehörigen Skandal.
Also, nicht sie. Der Betroffene. Der wird auf der Straße, in der Familie, auf Partys gefragt oder mit abstoßendem Blick verurteilt, der kann nur hoffen, dass nach der Klärung der Dreck von seinem Rocksaum verschwunden ist. Stichwort: „Irgendwas wird schon stimmen.“
Das Recht auf Unschuldsvermutung
Das passierte mit Habfeldern um den Oberhaberer Demmel und dem Gmunder Bürgermeister von Preysing. Keine Frage: Der Landadelige ist ein kerniges Kerlchen, der mit dem Begriff „Hundling“ ganz gut umschrieben ist. Aber er hat wie jeder Bürger das Recht auf die Unschuldsvermutung und den Schutz vor Rufmord.
Sie nennen es Haberfeldtreiben. Aber es ist schlicht dumpfer Mob und feige Denunziation. Wer Menschen etwas vorwirft, sollte genug Grips und Anstand haben, die in diesem Rechtstaat richtigen Wege zu beschreiten. Wenn du glaubst, dass jemand illegal gehandelt hat, gehst halt damit zur Polizei oder zum Aufsichtsgremium. Die prüfen. Wenn da nichts kommt, und du hast Beweise, gibt es noch immer den Weg über die Öffentlichkeit.
Aber nicht nur der Weg der Vorwürfe ist problematisch, auch der Zeitpunkt. Es ist so fad wie durchschaubar, kurz vor der Kommunalwahl, in der Preysings Sohn antritt, die Odelgrube zu öffnen. Ob etwas dran ist? Eigentlich egal. Demmel hat sich nicht an die Spielregeln des Rechtstaats gehalten. Sechs, setzen. Hundert Mal schreiben: „Ich darf nicht grundlos denunzieren.“
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