Herzoglicher Ast beschädigt altes Auto

Es geschah am 21. August vergangenen Jahres in Wildbad-Kreuth. Eine Sturmböe riss einen riesigen Ast vom Baum und traf ein 20 Jahre altes Auto. Dieses befand sich unmittelbar auf dem Areal von Herzogin Helene in Bayern. Vom Pech eines Auszubildenden, der auszog, um den Schaden einzuklagen.

Dieser riesige Ast löste sich am 21. August 2016 in Wildbad Kreuth vom Baum.

Genau zwischen dem Gasthaus Altes Bad und Gaststätten-Parkplatz in Wildbad Kreuth hatte der Auszubildende am 21. August vergangenen Jahres sein Auto abgestellt. Gegen 19 Uhr passierte es dann. Ein schweres Gewitter zog auf und riss einen riesigen Ast vom Baum des Nachbargrundstücks von Herzogin Helene in Bayern. Zufällig gehört ihr auch das Areal, auf dem der Azubi sein Auto abgestellt hatte.

Gestern trafen sich nun die Anwälte beider Parteien vor dem Miesbacher Amtsgericht. Für den Kläger erschien Rechtsanwalt Michael Lilienthal, für die Beklagte der Tegernseer Rechtsanwalt Heino von Hammerstein. Die große Frage, die es zu klären galt: Wurde die Verkehrssicherheitspflicht seitens der Herzogin verletzt?

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Schadensersatz? Abgelehnt.

Zunächst versuchte Lilienthal, eine Einigung zu erwirken. Von der Gegenseite forderte er eine Schadensersatzzahlung. Die Höhe: Nach einigem Hin und Her sogar selbst bestimmbar. Erfolglos. In ruhigem Ton machte von Hammerstein klar, dass seine Mandantin sich darauf nicht einlassen werde. Also trat man die Beweisaufnahme an.

Ein vor Gericht als Zeuge aufgerufener Mitarbeiter der herzoglichen Verwaltung – ein 72-jähriger Rentner – erklärte, er führe regelmäßig Kontrollen an sämtlichen Bäumen durch und habe bei diesen Routineprüfungen keine Schäden an besagtem Baum erkennen können. Weder Pilzerkrankungen, noch dürre Äste oder sonstige gesundheitlichen Mängel.

Dieser Baum befinde sich zudem auf einer Zufahrtsstraße, auf der viele Passanten unterwegs seien. Schon allein deshalb achte er besonders auf diesen Baum.

Der Baum war voller Blätter und überhaupt nicht morsch. Ich bin mir sicher, dass der Sturm den Ast runtergerissen hat.

Mit einem Hauch von hörbarer Enttäuschung wandte sich Rechtsanwalt Lilienthal an von Hammerstein: „Das habe ich befürchtet, dass er das aussagt.“ Er versucht, die Wetterfrage zu klären. Dass es an diesem Tag ein Gewitter gegeben habe, wisse der 72-jährige Revierförster deshalb so genau, weil man ihn an diesem Abend angerufen und über die Situation informiert habe. Zu diesem Zeitpunkt sei er nur etwa zehn Kilometer entfernt gewesen, in seiner Glashütten-Alm, die er bewirtschafte.

Richterin Heidi Schmidt hielt die Aussage des Zeugen für relativ eindeutig: „Der Kläger hat behauptet, an besagtem Tag hätte es keinen Sturm gegeben. Dem ist nicht so. Und auch der Baum scheint nicht morsch gewesen zu sein.“ Die Beklagte sei außerdem ihrer Verkehrssicherheit hinreichend nachgekommen.
Von Hammerstein an Lilienthal gewandt: „Sag Deinem Mandaten Bescheid, dass es nix wird.“ Eine Entscheidung fällt am 19. September um 13:30 Uhr.

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