Staatsanwalt fordert für Bromme Haftstrafe

Bereits Anfang Dezember zeichnete sich ab, dass die drei Angeklagten mit milderen Strafen rechnen können. Doch bei Ex-Sparkassenchef Georg Bromme blieb der Staatsanwalt heute nach einem Rechtsgespräch bei seiner Linie und fordert einen “Strafvollzug”. Kreidl und Mihalovits könnten dagegen glimpflicher davonkommen.

Muss der ehemalige Sparkassen-Chef Georg Bromme ins Gefängnis?

Zuletzt stand für Ex-Landrat Jakob Kreidl höchstens noch eine Haft von eineinhalb Jahren auf Bewährung im Raum, da für seine sündteure Geburtstagsfeier zum Sechzigsten kein Vorsatz erkennbar gewesen sei. Beim derzeitigen Sparkassen-Chef Martin Mihalovits war es noch eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Doch bei Ex-Sparkasenchef Georg Bromme vermisste das Gericht zuletzt die „Erkenntnis“ einer Mitschuld, dass in seiner Amtszeit manches falsch gelaufen sei. Der 70-Jährige zeigt auch weiterhin keine Spur von Reue. Bislang gibt es keine weitere Erklärung von ihm.

Die hatte die Wirtschaftskammer des Landgerichts heute vorliegen. Bei einem Rechtsgespräch soll Brommes Anwalt angeregt haben, die Tätigkeit der Sparkassenprüfer bei der Strafbemessung für seinen Mandanten zu berücksichtigen. Außerdem stehe im Raum, welche Bedeutung die Kammer der Ertragslage der Sparkasse beimesse. Geklärt wollte Anwalt Robert Jofer auch wissen, ob die Kammer die Fahrt nach Interlaken aufgrund des Programms oder der Kosten für unzulässig halte. Jofer fragte auch nach, ob eine Strafe möglich sei, die den Erhalt von Brommes Ruhestandsbezügen ermöglicht.

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Gericht fordert „Schadenswiedergutmachung“

Staatsanwalt Jürgen Rohrmüller verwies darauf, dass er für Kreidl bei einer Verständigung eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr sehe. Bei Bromme dagegen spricht sich der Ankläger für eine sogenannte “Vollzugsstrafe” aus.

Für das Gericht seien die erwähnten Strafen „unrealistisch“. Wobei die Kammer an den bisher erteilten Hinweisen festhalte wolle. Zumal die Tatvorwürfe Schießstand Achenkirch, Entenessen in Kreuth und mehrere Geschenke dabei noch nicht berücksichtigt waren. Daher könne der damals erwähnte Strafrahmen „nicht nach unten gedrückt“ werden. Andererseits seien die erwähnten Punkte auch nicht so gewichtig, dass das Strafmaß „nach oben korrigiert“ werden müsste.

Das Verhalten der Prüforgane sei bereits bei den Strafzumessungen berücksichtigt worden, so der Vorsitzende Alexander Kalomiris. Dennoch sei eine Strafe auf Bewährung „nicht selbstverständlich“. Die Ertragslage der KSK sei für die Kammer nicht von entscheidender Bedeutung. Bei der Verurteilung zur Interlakenfahrt seien sowohl die Fragen des Sparkassenbezugs als auch die Kosten von Relevanz.

Mihalovits will Vorstandsvorsitzender bleiben

Kreidls Anwalt Klaus Leipold teilte daraufhin mit, dass bei seinem Mandanten die Verständigung auf eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung nicht das Problem sei. Der Anwalt von Martin Mihalovits, Klaus Volk, verwies auf die abgegebenen Erklärungen seines Mandanten, zuletzt am Montag. Dem derzeitigen Sparkassenchef sei es wichtig, dass er Vorstandsvorsitzender bleiben könne, was eine vom Gericht ins Auge gefasste Geldstrafe ermöglichen würde.

Das Gericht ließ aber offen, ob hier eine Verständigung möglich sei. Doch unabhängig davon, so der Vorsitzende, werde von den Angeklagten eine Wiedergutmachung des Schadens gefordert. Die Einstellung weiterer Teile des Verfahrens aber sei möglich. Diese beantragte der Staatsanwalt umgehend. Er wolle folgende Tatvorwürfe nicht weiterverfolgen: ein Geldgeschenk an Bromme in Höhe von 7.500 Euro, die Geburtstagsfeier von Kreidl im August 2012 und die Fahrt des Verwaltungsrates der Sparkasse ins Stubai im Jahr 2013. Begründung des Anklägers: Weil die wegen dieser Tatkomplexe zu verhängenden Strafen gegenüber den anderen Tatvorwürfen „nicht erheblich ins Gewicht fallen würden“.

Der Prozess wird am 18. Februar fortgesetzt.

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