Wie berichtet hatte sich Kristian Nicol Worbs den Namen „Tegernseer Hof“ für seinen inzwischen umgebauten, ehemaligen „Feichtner Hof“ schützen lassen. Die Stadt Tegernsee wehrte sich gegen die Nutzung des Namens und leitete gerichtliche Schritte ein.
Weil es einen Gebäudekomplex in der Rosenstraße in Tegernsee gibt, der unter demselben Namen weitläufig bekannt ist, entschied der Stadtrat: Zwei Tegernseer Höfe sind definitiv einer zuviel. Gestern nun fand die Gerichtsverhandlung vor dem Münchner Landgericht statt.
Gericht zweifelt Namensrecht der Stadt an
Wie Tegernseer Hof-Eigentümer Kristian Nicol Worbs heute mitteilt, sei die Stadt Tegernsee mit zwei Anwältinnen sowie dem Tegernseer Geschäftsleiter Hans Staudacher vertreten gewesen. Er selbst habe ebenfalls einen Anwalt dabei gehabt.
Zunächst habe das Gericht die Situation beider Parteien dargelegt, so Worbs. Wobei man dem Richter angemerkt haben soll, dass er „die Auffassung der Stadt nicht vertreten wollte.“ Vielmehr habe er auf die „vermeintlichen Beweise der Anwältinnen der Stadt Tegernsee eher genervt reagiert, meint Worbs. Scheinbar habe der Richter „einen Anspruch der Stadt Tegernsee auf den Namen „Tegernseer Hof“ nicht nachvollziehen können.
Stadt sitzt nicht zu 100 Prozent im sicheren Sattel
Interessant sei gewesen, so Worbs, dass „die Rechtsschutzversicherung der Stadt eine Deckung der Klagekosten nach Aussage der Anwältin abgelehnt hat.“ (Auf Nachfrage bei Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn teilt dieser allerdings mit, dass dies nicht richtig sei.) Worbs schließt daraus, dass diese der Stadt „keine Erfolgschancen“ ausrechnen. Diskutiert habe man außerdem über „eine Herabsetzung des Streitwerts“, sagt Worbs. Dieser liege bei 150.000 Euro.
Nach derzeitigem Stand würden auf die Stadt bei einer Prozess-Niederlage Kosten im fünfstelligen Bereich zukommen. Nach einer Stunde sei die Verhandlung beendet gewesen, sagt Worbs. Am 3. Januar 2019 soll das Urteil gesprochen werden.
Worbs ärgert sich über Stadträte
Nach diesem Tag geht Worbs davon aus, dass die Stadt mit ihrer Klage nicht durchkommen wird. Ein Grund für ihn, „den Herren Schiffmann und von Hammerstein“ nach deren, wie er sagt „vorlauten und dreisten Äusserungen“ nahezulegen, sich über einen Rücktritt aus dem Stadtrat Gedanken zu machen. Deren „unnötigen und vollkommen überzogenen Reaktionen auf den neuen Namen des ehemaligen Feichtner Hofs“ würden Steuergelder „in nicht unerheblicher Höhe arrogant verplempert.“
Zur Erinnerung: Peter Schiffmann (SPD) hatte in einer Stadtratssitzung gesagt, „für ihn sei klar, dass man sich von der Marke Tegernsee eine Scheibe abschneiden und mit der Effekthascherei gut verdienen wolle.“ Und Heino von Hammerstein (BürgerListe) hatte herausgefunden, dass die Wortmarke Tegernseer Hof am 30. März von der Aureus Immobilien und Anlagen GmbH angemeldet wurde. Seine Befürchtung war, dass sich die Marke Tegernseer Hof so beispielsweise wunderbar für Finanz- und Bankgeschäfte vermarkten ließe.
Mangelndes Verständnis bei Worbs
Für Worbs selbst wäre eine Umbenennung mit hohem finanziellem Aufwand verbunden. Schließlich hat er schon in Werbung mit neuem Namen investiert. Er argumentiert, dass der ehemalige Feichtner Hof – als früheres Klosterlehen aus dem Jahre 1543 – viel älter ist als „ein von der Stadt Tegernsee vor 60 Jahren hinzugekauftes Gebäude“. Ebenfalls fraglich sei, so Worbs, „ob dieses Gebäude überhaupt jemals zum Kloster gehörte. Diese stamme nämlich aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, „wo das Kloster schon fast ein halbes Jahrhundert nicht mehr existierte.“
Unverständnis äußert Worbs auch über die bisherige Berichterstattung. „Ich finde es sehr enttäuschend, das die neue Aktivität im aufwendig neugestalten „Tegernseer Hof“ durch bislang negative Presse“ torpediert wurde. Man habe in diesem Sommer einen „erfolgreichen Start“ gehabt und komme bei den Gästen „sehr gut“ an.
Der Tegernseer Hof werde von vielen Seiten im Tal unterstützt und positiv aufgenommen. Auch mit der Tegernseer Tal Tourismus GmbH arbeite man hervorragend zusammen, sagt Worbs. „Die ganze Aktion der Stadt Tegernsee gegen uns hat im ganzen Tal meist nur für Kopfschütteln gesorgt.“
Das Problem: Stadt wirbt nicht mit „Tegernseer Hof“
Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn (CSU), der gestern selbst nicht bei der Gerichtsverhandlung anwesend war, wartet jetzt erst einmal auf die Einschätzung der Rechtsanwältin, bevor er „ein Urteil abgibt“, wie er auf Nachfrage sagt. Wie er aber von seinem Geschäftsleiter gehört habe, sei „die Rechtsposition der Stadt nicht zu 100 Prozent sicher.“ Fakt sei, dass der Tegernseer Hof in Tegernsee – obwohl es diesen seit 100 Jahren gibt – nicht von der Stadt beworben werde.
Denn im Internet stehe das „Tegernseer Hof“-Gebäude unter dem Namen „Ristorante Trastevere“. Um aber einen Namensanspruch zu haben, müsste dies der Fall sein. Der Stadtrat sei das Prozessrisiko eingegangen, so Hagn, weil der Stadtrat der Auffassung war und ist, dass der seit Jahren bestehende Name „gesichert werden soll“. Das wolle man eben geklärt wissen.
Stadt reagiert und lässt den Namen „Bergfilm Tegernsee“ schützen
Noch sei kein Urteil gesprochen. Keinesfalls wolle sich die Stadt irgendwann vorwerfen lassen, so Hagn, sie habe versäumt, um das Haus, beziehungsweise den damit verbundenen Namen, zu kämpfen. Herrn Worbs habe er nie persönlich gesprochen, ergänzt der Bürgermeister. Zwar akzeptiere er dessen Sicht der Dinge, aber für die Stadt sei klar:
Wir wollen das nicht und sind nicht gefragt worden.
Aus diesen Erfahrungen habe man gelernt. Aktuell sei die Stadt dabei, den Namen „Bergfilm Tegernsee“ zu schützen. Sollte der Streit tatsächlich zu Worbs Gunsten ausgehen, wovon dieser ausgeht, so wäre er „froh“ und keinesfalls „nachtragend“. „Da versucht man im Tal was Gutes zu machen, und dann kommen Leute und machen’s nieder.“ Die Stadt sei seiner Ansicht nach „zu leichtfertig“ nach vorne gegangen – und müsse nun „die Rechnung dafür zahlen.“
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