Welche Kommunen kassieren doppelt?

Es gibt bayerische Kommunen, die durch die Zweitwohnungssteuer nicht nur unmittelbar höhere Einnahmen erzielen, sondern parallel dazu staatliche Schlüsselzuweisungen erhalten. Eine „Ungerechtigkeit“, die auch am Tegernsee gang und gäbe ist?

Der Tegernsee: Ein Idyll – oder geht es auch hier beim Thema “Schlüsselzuweisungen für Zweitwohnungen” ungerecht zu? / Archivbild

Wenn Kommunen sowohl Zweitwohnungssteuer kassieren als auch staatliche Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze, so profitieren sie doppelt. Der Verein „Freunde für Bayern“ mit Sitz in Oberstdorf im Allgäu, der sich seit Jahren mit diesem Thema befasst, ist der Meinung, dass in diesen Fällen die Zweitwohnungssteuer zu Unrecht erhoben wird.

Laut Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat gibt es allerdings in Bayern keine gesonderten Schlüsselzuweisungen für Zweitwohnungen. Zwar gebe es Schlüsselzuweisungen, diese werden aber “unabhängig vom Verwendungszweck” gezahlt. Finanzschwachen Gemeinden soll damit grundsätzlich unter die Arme gegriffen werden.

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Eine Zahlung hänge sowohl von der Steuerkraft der einzelnen Gemeinden als auch von deren eigenen Einnahmemöglichkeiten ab. Zu den eigenen Einnahmen der Kommunen zähle auch die Zweitwohnungssteuer. Von daher sei es rechtmäßig, so das Ministerium, wenn Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer erheben und trotzdem vom Freistaat Bayern zusätzlich Schlüsselzuweisungen erhalten. Was die Kommunen dann letztendlich mit diesem Geld machen, bleibe ihnen überlassen.

Ein Rückblick

Im Januar 2014 hatten drei bayerische Gemeinden Popularklage beim Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht. Sie fanden es ungerecht, dass einige Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer erhoben hatten, andere wiederum nicht. Das widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, so deren Auffassung, weil immerhin alle Kommunen zu diesem Zeitpunkt Schlüsselzuweisungen für Zweitwohnungssitze kassierten.

Daraufhin beschloss der bayerische Landtag – ohne Gegenstimmen – die Abschaffung der Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze. Und zwar noch bevor das Verwaltungsgericht ein Urteil fällen konnte. Die Abschaffung sollte ab 2015 in 20-prozentigen Schritten erfolgen und letztmalig im Jahr 2019 ausgezahlt werden. Damals trug der Freistaat die Kosten des Verfahrens.

Daraufhin ging ein riesiger Aufschrei durch die Kommunalverbände und Kommunen. Sie alle drohten damit, die ausbleibenden Einnahmen mit saftigen Steuererhöhungen wettzumachen. Mit Erfolg. 2016 wurde die Frist der Abschaffung um weitere fünf Jahre verlängert – also bis 2024.

Wie schaut’s am Tegernsee aus?

Aktuell werden also vierzehn Fünfundzwanzigstel der Personen, die in Bayern eine Nebenwohnung besitzen, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen berücksichtigt. Zwar soll diese Zahl in den kommenden Jahren weiter sinken, aber noch gibt es sie. In Bayern wurden allein in diesem Jahr etwa 1,3 Milliarden Euro an Schlüsselzuweisungen an die bayerischen Landkreise verteilt. Im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um gut 300 Millionen Euro. Vom Freistaat bekam der Landkreis Miesbach rund 11,4 Millionen Euro zugewiesen.

Laut statistischem Bundesamt hatten Ende 2017 rund 160 von 2056 bayerischen Kommunen eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Ob eine bayerische Kommune Schlüsselzuweisungen speziell für Nebenwohnsitze bekommt, und/oder ob sie trotzdem eine Zweitwohnungssteuer erhebt, ist schwer nachzuvollziehen. Denn wie gesagt, die Schlüsselzuweisungen haben keine besondere Zweckbestimmung. Die finanzstarken Gemeinden am Tegernsee hingegen erhalten aktuell – bis auf die Gemeinde Kreuth – keine Schlüsselzuweisungen (siehe nachfolgende Grafik vom Bayerischen Landesamt für Statistik):

Die Schlüsselzuweisungen der Talgemeinden seit 2016. / Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik

Bis auf die Gemeinde Kreuth haben die Talgemeinden seit 2016 keine Schlüsselzuweisungen bekommen. Kreuths Geschäftsleiterin Sabine Dirigl bestätigt auf Nachfrage, dass ihre Gemeinde vier Zahlungen im Jahr zu je 236.590 Euro erhält. „Die Schlüsselzuweisungen setzen sich aus der allgemeinen Schlüsselzuweisung und der Sonderschlüsselzuweisung zusammen“. Letztere würden lediglich einer anderen Berechnung folgen, ohne besondere Zweckbestimmung.

Wer in Kreuth eine Zweitwohnung besitzt, muss trotzdem Zweitwohnungssteuer zahlen. Wie berichtet hatte die Gemeinde erst im März ihr Stufenmodell zur Gebührenerhebung in ein lineares Modell geändert. Damit zahlt der Steuerpflichtige rückwirkend ab 1. Januar zwölf Prozent von der Netto-Kaltmiete als Zweitwohnungssteuer. Auf die Höhe der Einnahmen soll sich das laut Gemeinde nicht großartig auswirken. Vor der Satzungsänderung lagen die Einnahmen bei etwa 240.000 Euro jährlich.

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