Martin A. hat seit Jahren eine kleine Zweitwohnung in Bad Wiessee, die er 2015 kurzfristig als Erstwohnsitz nutzen musste. Für diesen Zeitraum verlangt die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer samt Kurbeitrag. Damit war der Wahl-Wiesseer nicht einverstanden und klagte nun vor dem Verwaltungsgericht. Heute kam es zur Verhandlung. Weiterlesen…
Kläger sieht sich von der Gemeinde übervorteilt
Wiessees Zweitwohnungssteuer und Kurtaxe vor Gericht
