Autofahrer übersieht Fußgängerin

Am Freitag wurde eine 61-jährige Fußgängerin am HEP-Kreisel von einem Autofahrer angefahren. Die Polizeiinspektion Holzkirchen weist nun auf die Vorranglage an Kreisverkehren hin.

Am Freitag, den 04.12.20 gegen 12.25 Uhr, wollte eine 61-jährige Frau aus Holzkirchen die Rosenheimer Straße auf Höhe der Polizeiinspektion in Richtung Bäckerei Kuhn überqueren. Dabei wurde sie von einem 72-jährigen Autofahrer aus der Gemeinde Egling erfasst.

Der Eglinger befuhr den HEP-Kreisel von dem Einkaufszentrum her kommend. Beim Ausfahren aus dem Kreisel übersah er die Holzkirchnerin. Die 61-Jährige prallte bei dem Zusammenstoß auf die Motorhaube des Renaults und stürzte auf die Straße.

Fußgängerin leicht verletzt

Bei dem Unfall erlitt die Fußgängerin Verletzungen in Form von Abschürfungen und Prellungen. Sie wollte sich selbst in ärztliche Behandlung begeben, berichtet die Polizei Holzkirchen.

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Weiter weist die PI Holzkirchen auf die Vorranglage an Kreisverkehren hin: Beim Einfahren in den Kreisel ist der einfahrende Verkehrsteilnehmer vorfahrtberechtigt gegenüber den querenden Fußgängern auf der Fußgängerfurt. “Dies ist kein Fußgängerüberweg!”, wird betont. Aus dem Kreisel ausfahrende Fahrzeuge haben den Fußgängern – und auch Radfahrern – Vorrang zu gewähren.

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