Amtsgericht Miesbach
Hardcore-Kinderpornos auf dem Notebook

Vor dem Amtsgericht Miesbach musste sich gestern ein Familienvater aus Miesbach wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften verantworten. Der zuständige Polizeibeamte sprach von “Hardcore-Material”.

Ein Miesbacher hatte Dateien schwersten sexuellen Missbrauchs von Kindern auf seinen digitalen Geräten.

Das Schöffengericht in Miesbach mit Vorsitzendem Richter Walter Leitner hatte gestern schwere Kost zu verhandeln. Einem Familienvater aus Miesbach wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, auf seinem Notebook und Tablet insgesamt siebzig kinder- und jugendpornografisches Material gehabt zu haben.

Im September letzten Jahres gegen 06:15 Uhr morgens soll die Kriminalpolizei das Haus des Angeklagten in Miesbach gestürmt haben. Ein Notebook, welches bereits auf der Eingangstreppe vor dem Hauseingang lag, und ein Apple iPad seien sichergestellt worden. Darauf habe man siebzig Bild- und Videodateien gefunden, welche schwersten sexuellen Missbrauch von Kindern zeigten. So sei in einer Bilddatei laut Anklageschrift zu sehen gewesen, wie ein Mann mit seinem erigierten Glied in ein Mädchen im Grundschulalter vaginal eindringe.

Vollumfängliches Geständnis

In seiner Einlassung räumte der Angeklagte den Tatvorwurf vollumfänglich ein. Er entschuldigte sich zutiefst und auch körperlich sah man ihm seine Anspannung an. “Jetzt beruhigen Sie sich mal. Sie zittern ja wie Espenlaub”, so Richter Walter Leitner. Der Angeklagte gestand, dass er aufgrund seiner schleppend verlaufenden Ehe in dieser Zeit einen starken Konsum von Pornografie gehabt, zahlreiche Webseiten besucht und auch Apps downgeloadet habe. Er habe Suchbegriffe eingegeben wie “kleine Brüste” und sei dann auf verschiedenstes Material gestoßen. Es tue ihm unendlich leid und er würde es rückgängig machen, wenn er denn könnte.

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Er willigte ein, dass beide Geräte eingezogen blieben und diese somit durch die Justiz vernichtet werden können. “Wenn die Justiz die Geräte nicht vernichtet, dann würde ich es tun”, sagte der Angeklagte. Auf Nachfrage des Richters erläuterte der Familienvater, dass er jetzt absolut keinen Pornokonsum mehr betreibe. “Warum? Zu gefährlich, dass man auf falsche Seiten kommt”, warf der Richter ein.

Der Miesbacher habe sich eigenen Aussagen nach in den vergangenen 15 Monaten ausführlich mit seiner Frau ausgesprochen, dabei unzählige Gespräche geführt und es ihr versprochen. “Außerdem habe ich es nicht nötig”, so der Angeklagte.

“Hardcore-Material”

Der zuständige Kriminalhauptkommissar aus Rosenheim sagte in seiner Zeugenvernehmung, dass die gefundenen Bild- und Videodateien “Hardcore-Material” gewesen seien. Eindeutiger Geschlechtsverkehr mit Kindern habe man gesehen, ein Video soll eine Abspielzeit von über zehn Minuten gehabt haben. Auch der Sachverständige bestätigte, dass Tendenzen zum verschlüsselten Darknet in der Auswertung erkennbar waren.

Zudem seien bei der Auswertung des Notebooks aus dem Jahre 2014 Chatverläufe in größerem Umfang gefunden worden. Diese spielten bei der gestrigen Verhandlung allerdings keine Rolle aufgrund von Verjährung.

Doppeltes Pech gehabt

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung beantragten Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Diese wird zur Bewährung ausgesetzt, da eine günstige Sozialprognose aufgrund von festem Arbeitsverhältnis und stabilem familiären Umfeld vorliege. Die Bewährungszeit betrage drei Jahre. Obendrein soll er an den Kinderschutzbund Miesbach eine Geldauflage in Höhe von 4.000 Euro zahlen.

Leitner erklärte das Urteil dahingehend, dass der Angeklagte schlichtweg doppelt Pech gehabt habe. Zum einen habe er zu viel Pornografie konsumiert und sei auf die falschen Seiten geraten. Das Ganze sei im September 2021 passiert und seit Juli 2021 gibt es im Rechtssystem eine Strafverschärfung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Das bedeute eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. “Für uns Richter eine schwierige Sache, weil selbst bei nur einer Bilddatei, bin ich bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr”, so der Vorsitzende.

Zum anderen sei das beschlagnahmte Notebook bereits auf der Eingangstreppe gelegen, vorbereitet für den Abtransport zum Wertstoffhof. Die Anzahl mit siebzig Dateien sei die untere Grenze, jedoch die Qualität massiv, so das Gericht. Leitner beendete die Sitzung mit folgenden Worten:

Bewährungshelfer haben wir ihnen keinen auferlegt. Ihre Frau macht das sicherlich viel effektiver als ein Bewährungshelfer. Richter Walter Leitner, Amtsgericht Miesbach

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