Kesselweg – Waakirchen findet einen Weg

Der Kesselweg in Waakirchen war bislang ein „öffentlich gewidmeter Feld- und Waldweg“. Jetzt hat die Gemeinde die Straße in einen „ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg“ umgewidmet. Zum Nachteil der Waldeigentümer?

Die Sigriz-Alm gehört der DAV Sektion. Für die Zufahrt dorthin hatte die Gemeinde Waakirchen fälschungssichere Ausweise ausgeben. Jetzt wurde der Weg umgewidmet. /Archivbild

Im Jahr 2013 wurde der Kesselweg zur Sigriz-Alm durch die Gemeinde Waakirchen ausgebaut. Seither ist der Weg nicht mehr nur ein „beschränkt öffentlich gewidmeter Feld- und Waldweg“, sondern ein „ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg“. Allerdings hatte man das bislang noch nicht im Wegeverzeichnis festgehalten.

Eine rein formelle Geschichte, die der Waakirchner Gemeinderat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag nachgeholt hat. Einstimmig wurde der Umwidmung zugestimmt. Genutzt hatten den Weg bisher lediglich die Mitglieder des Deutschen Alpenvereins (DAV) sowie die Jäger und Grundstückseigentümer. Für alle anderen blieb und bleibt der Weg gesperrt.

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Gemeinde ist unterhaltspflichtig

Bereits im Zuge des Ausbaus hatten sich die Grundstückseigentümer bereit erklärt, der Gemeinde das Nutzungsrecht zu übertragen. Seither gehören der Gemeinde Dreiviertel des Weges. Damit ist sie nicht nur unterhaltspflichtig, sondern hat auch die Verkehrssicherungspflicht.

Neben dem Winterdienst ist die Gemeinde sowohl für die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung als auch beispielsweise für die Beseitigung von Schlaglöchern verantwortlich. Die damit verbundenen Kosten: 1000 Euro jährlich. Da die Anlieger die Hauptnutznießer des Weges sind, legt die Gemeinde diese Kosten zu 75 Prozent auf sie um.

Umwidmung hat Folgen

Die nun erfolgte Umwidmung ist allerdings mit höheren Auflagen verbunden und hat zur Folge, dass auf den wegbegleitenden Grundstücken, die nicht im Eigentum der Gemeinde sind, die jeweiligen Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht haben. Sprich, sollten Äste oder Bäume, die am Rande des Kesselwegs stehen, den Weg gefährden, kann der jeweilige Eigentümer nun haftbar gemacht werden.

Wie Bürgermeister Sepp Hartl (FWG) am Dienstagabend erklärte, habe die Gemeinde jedoch beschlossen, die Waldbesitzer zu entlasten. Schließlich stelle sich ja auch die Fahrausweise für den DAV aus, deshalb wolle sie die „touristische Nutzung“ des Weges auch nicht „auf dem Rücken der Waldbesitzer“ austragen.

Gemeinde übernimmt keinen Winterdienst…

Alpenvereinsmitglieder haben deshalb eine Fahrtberechtigung, weil die Sigriz-Alm vom Alpenverein für Veranstaltungen gepachtet wurde. Die alten Fahrscheine, die oft unerlaubt kopiert wurden, hatte die Gemeinde Mitte Juli eingezogen und durch neue Berechtigungsscheine ersetzt (wir berichteten).

„Jeder, der den Kesselweg benutzt, muss mit Waldgefahren rechnen, betonte der von der Gemeinde als Fachmann eingeladene Förster Gerhard Waas am Dienstag. Er lobte insbesondere das „vorbildliche“ Engagement der Gemeinde in der Zusammenarbeit mit den Waldbesitzern. Der Bürgermeister sowie auch Rudi Reber merkten an, dass „der Winterdienst von der Gemeinde nicht geleistet werden soll.“

…dafür aber die Baumkontrolle

Um den erhöhten Anforderungen aufgrund der Umwidmung gerecht zu werden, schlug Waas der Gemeinde deshalb vor, zum einen a) die Fahrgenehmigungen zeitlich zu begrenzen und zum anderen b) statt Salz oder Splitt zu streuen, die Schneeketten-Pflicht einzuführen. Mit diesem Vorschlag war der Gemeinderat einverstanden. Einstimmig wurde beschlossen,

1) dafür zu sorgen, dass ein Schild am Kesselweg aufgestellt wird mit der Aufschrift: „Kettenpflicht“ und „Kein Winterdienst“

2) die Baumkontrolle für die Waldbesitzer einmal jährlich zu übernehmen (entsprechende Angebote sollen noch eingeholt werden)

3) diese Kosten für die Verkehrssicherheit mit den Gebühren für die Fahrerlaubnisscheine zu verrechnen.

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