Landschaftsschutz hat Oberwasser

Im Kreistag kämpfte Miesbachs Grüner Landrat im Juli vergeblich gegen eine Arbeitsgruppe, die Kriterien für die Herausnahme von Flächen aus Landschaftsschutzgebieten erarbeiten soll. Nun bekommt Wolfgang Rzehak Flankenschutz aus dem Bundestag. Ein Gutachten bezeichnet die Alpenkonvention als unmittelbar anwendbar.

Ob diese Wiese am Gut Kaltenbrunn aus dem Landschaftsschutz herausgenommen wird, bleibt weiter offen - die Widerstände sind groß  - auch der Landrat ist dagegen
Ob diese Wiese am Gut Kaltenbrunn aus dem Landschaftsschutz herausgenommen wird, bleibt weiter offen. Die Widerstände sind groß – auch der Landrat ist dagegen.

Für die einen ist das Gutachten der Durchbruch in ihrem Kampf gegen die Zweckentfremdung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Miesbach. Doch Landrat Wolfgang Rzehak zeigt sich angesichts der Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages eher verhalten optimistisch, denn es sind „auch weiterhin Änderungen der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis möglich“, so Rzehak in einer Stellungnahme gegenüber der “Stimme”.

Er begrüße die Ergebnisse des Gutachtens und „sieht sich damit bestärkt, auch zukünftig Anträge auf Herausnahmen aus einem Landschaftsschutzgebiet kritisch zu überprüfen“. Herausnahmen müssten sich von nun ab noch stärker an den Vorgaben der Alpenkonvention orientieren.

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Diese wurde 1991 von acht Anrainerstaaten mit einem völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz des Alpenraums beschlossen. In sogenannten Durchführungsprotokollen wurde festgelegt, wie deren Umsetzung beim Naturschutz und der Landschaftspflege vollzogen werden soll. Strittig war bisher, ob diese Protokolle für Vertragspartner auch unmittelbar bindend sind, vor allem für Behörden und Gerichte.

Eingriffe weiterhin möglich

Vor allem für das Bayerische Verfassungsgericht könnte das neue Gutachten eine Richtschnur sein, da nun Klagen gegen die Herausnahme von Landschaftsschutzgebieten erfolgreicher werden könnten. Im Landkreis Miesbach gibt es dazu einige Baustellen. Darunter sind auch die umstrittenen 124 Parkplätze oberhalb von Gut Kaltenbrunn auf grüner Wiese im Landschaftsschutzgebiet. Eine Entscheidung darüber soll nach dem Willen von Rzehak erst im nächsten Jahr fallen.

Diese dürfte nun schwieriger werden, „denn nun müsse sich jede Änderung am Schutzzweck eines Schutzgebietes messen lassen“, so Rzehak. Der Grünen-Politiker hofft, dass der Kreistag in seiner Mehrheit diese Vorgaben auch als für sich bindend ansieht. Doch einschränkend meint Rzehak: „Unter der Voraussetzung, dass der Schutzzweck gewahrt bleibt, sind auch weiterhin Änderungen der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis möglich“.

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