Otterfing führt Attestpflicht ein

Der Tuberkulose-Fall hat in Otterfing ordentlich für Wirbel gesorgt. Nachdem eine Erzieherin des örtlichen Kindergartens an offener Tuberkulose erkrankt war, fürchten viele Eltern nach wie vor um das Wohl ihrer Kinder. Nun hat die Gemeinde die Kindergarten-Satzung geändert – nicht zuletzt als Zeichen der Beruhigung.

Im Haus der Kinder befinden sich verschiedene Einrichtungen, darunter auch der Gemeindekindergarten.
Im Haus der Kinder befinden sich verschiedene Einrichtungen, darunter auch der Otterfinger Gemeindekindergarten.

Die Sehnsucht nach Konsequenzen ist groß. Der TBC-Fall hat die Gemeinde Otterfing aufgewühlt – das war zuletzt auf dem extra anberaumten Infoabend, der Gemeinderatssitzung sowie der Bürgerversammlung spürbar gewesen.

Viele Eltern fühlten sich schlecht informiert und beklagten sich über das suboptimale Krisenmanagement. Wer nun daran schuld an der Misere war und ist wird letztlich Ansichtssache bleiben. Die Kritik, die die Gemeinde Otterfing am Gesundheitsamt verlauten ließ, wurde vom Landratsamt immerhin vehement zurückgewiesen.

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Um zukünftig besser für den Fall der Fälle gewappnet zu sein, hat die Gemeinde nun die Kindergarten-Satzung geändert – gemäß den Bestimmungen des Gesundheitsamtes, wie Bürgermeister Jakob Eglseder mitteilt. Manche Eltern sind nicht zuletzt deswegen verunsichert, weil ein potentieller Krankheitsausbruch nach wie vor erfolgen kann. Erst in ein paar Wochen stehen weitere Tests an, die endgültig Entwarnung geben können.

“Der hoffentlich letzte Akt”

Ab dem 1.9. ist nun ein Attest notwendig, das die Gesundheit eines zuvor erkrankten Kindes eindeutig bestätigt. Die geänderte Satzungsklausel soll also garantieren, dass Krankheiten vollständig ausheilen, bevor das Kind den Kindergarten wieder besuchen darf. So heißt es nun in Paragraph 6,1:

Kinder, die erkrankt sind, dürfen die Einrichtung während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Leidet das Kind an einer ansteckenden/übertragbaren Krankheit, ist die Einrichtung von der Erkrankung und der Art der Erkrankung unverzüglich zu unterrichten. Gleiches gilt, wenn Familienmitglieder an einer ansteckenden/übertragbaren Krankheit leiden. Die Leitung der Kindertageseinrichtung kann die Wiederzulassung des Kindes zum Besuch von der vorherigen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig machen.

Die Änderung der Kindergarten-Satzung ist der – im Sinne aller Beteiligten – hoffentlich letzte Akt im Otterfinger TBC-Fall. Schon auf der Bürgerversammlung versuchte die Zweite Bürgermeisterin Ulrike Stockmeier die Wogen in Richtung Gesundheitsamt zu glätten, als sie die „gute Zusammenarbeit“ hervorhob. Alle Personen seien glücklicherweise gesund.

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