Rückenwind für angeklagte Bankvorstände

Ein menschliches Zerrbild schilderte die Sekretärin von ihrer Arbeit mit dem damaligen Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse (KSK), Georg Bromme. Doch es war auch Erleichterung auf der Anklagebank zu beobachten. Die Kammer folgte nicht der Staatsanwaltschaft und entlastete wieder einmal Martin Mihalovits und Roland Böck als einstige Vorstände.

Der Sparkassenchef Martin Mihalovits mit Verteidiger Prof. Klaus Volk. Foto: Klaus Wiendl

Ob den Angeklagten Mihalovits und Böck noch Beihilfe zur Untreue zur Last gelegt werden könnte, wird immer fraglicher. Bei Böck, der nur kurz Vorstand des Geldinstituts war, konnte das Gericht bei einer Verwaltungsratsfahrt 2011 nach Wien nur einen Schaden von 2.000 Euro nachweisen, den der Beschuldigte als Vorstand nicht verhindert habe. Insgesamt entstanden der KSK aber Kosten von 46.683 Euro.

Ähnlich gelagert ist der Fall bei Mihalovits, der damals zwar schon Vorstand war, nicht aber Vorstandsvorsitzender. In dieser Eigenschaft fungierte noch Georg Bromme, dem die exorbitanten Reisekosten angekreidet werden, da er diese und andere Reisen zu verantworten habe. Denn Vorstände nehmen laut Gericht nur beratend an Verwaltungsratssitzungen teil. Entscheidungen fällen Verwaltungsrat und der Vorstandsvorsitzende.

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Dennoch hätten Vorstände auch im Vorfeld solcher Informationsreisen die Interessen der Sparkasse zu wahren und gegebenenfalls den Verwaltungsratsvorsitzenden, in diesem Fall Jakob Kreidl als damaligen Landrat, ihre Bedenken hinsichtlich der „Vermögensbetreuungspflicht“ äußern müssen, so die Kammer.

Vorstände hätten Brommes Prassereien stoppen müssen

Dennoch machte sie heute deutliche Hinweise zur Entlastung von Mihalovits und Böck. Die verspüren nun Rückenwind nach der weiteren Zwischenbilanz des Vorsitzenden Wolfgang Kalomiris. Gleichwohl müssen beide weiterhin auf der Anklagebank Platz nehmen. Doch eine gewisse Erleichterung war ihnen ins Gesicht geschrieben.

Auch wenn die Staatsanwaltschaft, die nun erheblich unter Druck steht, dies nicht so sieht. „Wenn ein Vorstandsmitglied Kenntnis vom Umstand der Schädigung des Geldinstituts erlange, hat er dagegen vorzugehen. Er muss sie verhindern“, forderte Oberstaatsanwalt Jürgen Rohrmüller. Ein Vorstand dürfe dies nicht „sehenden Auges zulassen“. Dies werfe er auch dem Verwaltungsrat vor. Ob ein Einwand bei einem Bankchef wie Bromme Erfolg gehabt hätte, stehe auf einem anderen Blatt.

Doch richtig zur Sache ging es, als Brommes einstige Vorstandssekretärin Margret F. aus Hausham auspackte. Sie schilderte ihren Chef als „fast unmenschlich“. Jeder, der ihn gekannt hatte, „wusste das“. Ihm nicht genehme Personen habe Bromme durch „Nichtbeachtung abgestraft“. Wenn man nicht gleich parierte, habe er ein „gemeines und ungerechtes Verhalten“ an den Tag gelegt. Sie sei immer mit einem „ängstlichen Gefühl und Herzklopfen“ in die Arbeit gegangen, weil sie nicht wusste, wann es wieder zu „cholerischen Verhalten“ ihres Chefs kommen würde. Mit dem „schwierigen Menschen“ Bromme sei eine Zusammenarbeit schwerlich möglich gewesen, „widersprechen durfte man ihm nicht“.

Am Mittwoch steht Kreidls Geburtstagsfeier im Mittelpunkt

Die Abrechnungen der zahlreichen Verwaltungsratsfahrten seien nicht über ihren Tisch gelaufen, so Margret F. Sie habe nur die Einladungen zu den Reisen an den Verwaltungsrat weitergeleitet, die von Bromme „organisiert“ wurden. Ob denn Mitglieder des Verwaltungsrats neben der Tagesordnung auch Einsicht in die Unterlagen der vierteljährlichen Sitzungen haben wollten, interessierte den Vorsitzenden.

Dies seien regelmäßig nur Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider und Kreisrat Josef Bichler gewesen, sagte Margret F. im Zeugenstand. Die Ehefrauen der Verwaltungsräte hätten schon im Vorfeld der Reisen, die jeweils zum Jahresschluss in Begleitung stattfanden, ihre kosmetischen Behandlungen reservieren müssen. Bezahlt habe alles die Sparkasse. Am Mittwoch knöpft sich das Gericht Kreidls pompöse Geburtstagsfeier 2012 im Wasmeier Museum vor.

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