3,5 Jahre wegen versuchten Mordes

Nach ziemlich genau zwei Monaten ging heute vor dem Landgericht München II ein Verfahren zu Ende, das mit einer Eisenstangenattacke auf dem Ostiner Waldfest vor einem Jahr begonnen hatte.

Nach der Verhandlungspause verkündete der vorsitzende Richter Martin Rieder am Nachmittag das Urteil: drei Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten.

Bild vom ersten Verhandlungstag mit dem vorsitzenden Richter, Martin Rieder (2. v. re.).
Bild vom ersten Verhandlungstag mit dem vorsitzenden Richter Martin Rieder (2. v. re.).

Das Schwurgericht war der Überzeugung, dass der Fischbachauer Angeklagte Maximilian E. sein Opfer, Sebastian K. aus Piesenkam, in der Nacht zum 11. August 2013 aus Heimtücke mit einer Eisenstange erschlagen wollte. Damit folgte das Gericht in weiten Teilen der Anklage, die auch von einer massiven körperlichen Einwirkung ausgeht.

Anzeige

Gleich zu Beginn seines Plädoyers am Vormittag kam Staatsanwalt Thomas Lenz zur Strafzumessung: Er forderte sieben Jahre Haft für Maximilian E. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Tatort war die Bushaltestelle Unterzacherl in Ostin. Verteidiger Adam Ahmed dagegen erkannte keinen Mordversuch, allenfalls den Vorsatz der Körperverletzung und plädierte für Freispruch.

Im gleichen Atemzug forderte er auch die sofortige Aufhebung des Haftbefehls. Sein Mandant habe mit der einjährigen U-Haft schon genügend Strafe verbüßt. Der Anwalt des 28-jährigen Fischbachauers gab zu bedenken: „Normalerweise werden Körperverletzungen vor dem Amts- und nicht wie hier vor dem Schwurgericht verhandelt.“

Die Plädoyers gingen diametral auseinander

Während des letzten Verhandlungstages zeigten sich in den Plädoyers die Standpunkte von Anklage und Verteidigung, wie sie unterschiedlicher nicht sein könnten. Staatsanwalt Thomas Lenz sprach bei den drei Schlägen mit der neun Kilo schweren Gerüststange davon, dass diese das Opfer töten sollten, „deshalb ist es ein Mordversuch. Noch dazu ein heimtückischer, da kein Streit vorausgegangen ist und der Angeklagte aus heiterem Himmel zugeschlagen hat.“

Er musste allerdings einräumen, dass Maximilian E. sein Opfer wohl nie richtig getroffen hat. Den ersten Schlag habe das 26-jährige Opfer bereits abwehren können. Die anderen beiden Hiebe haben ihr Ziel verfehlt. Das Opfer konnte sich verteidigen und den Angreifer sogar am Zaun fixieren. Staatsanwalt Lenz:

Es mag eine verrückte Tat gewesen sein, der Täter war es nicht.

Auffällig aber seien die Angststörungen, die Panikattacken, die dem Angeklagten auch vom Gerichtspsychiater attestiert wurden. Diese standen aber immer, wie in der Tatnacht, im Zusammenhang mit starkem Alkoholgenuss. Dieser habe dann bei E. zu einer „Verzerrung der Wahrnehmung“ geführt.

Für den Angeklagten spricht, so Lenz, „dass es sich bei ihm nicht um einen klassischen Gewalttäter handelt, er ist eher schüchtern und hat kein kriminelles Vorleben.“

Verteidiger weist Tötungsvorsatz zurück

Dies nahm Verteidiger Adam Ahmed in seiner zusammenfassenden Schlussrede auf. „Der Arbeitgeber des Angeklagten hat ihm nicht gekündigt. Der Firmenchef hat so viel Vertrauen zu ihm, dass E. sofort nach seiner Haftentlassung weiterarbeiten könnte. Denn“, so Ahmed, „niemals handelt es sich hier um einen Tötungsvorsatz. Lediglich ein Körperverletzungsvorsatz ist in diesem Fall gegeben.“

Schließlich habe das Opfer nur einfache Schürfwunden erlitten, mehr nicht, so Anwalt Ahmed. Für seinen Mandanten spreche das Geständnis zu einem frühen Zeitpunkt, von dem der Angeklagte nie abgerückt sei. Zudem habe er sich bei seinem Opfer entschuldigt und ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro bezahlt. Anfang Juli hatte der 28-jährige Fischbachauer seine Tat auch im Gericht gestanden.

Vor knapp einem Jahr, am 11. August 2013, sei er mit Freunden nach einer Geburtstagsparty in Miesbach noch zum Waldfest nach Ostin gefahren. Von der Fahrt dorthin wisse er nicht mehr viel, denn bereits auf der Party habe er reichlich Whisky getrunken. Überhaupt habe er an die gesamte Tatnacht nur schemenhafte Erinnerungen. Aber er könne sich an eine unbegründete Panik erinnern, in die er auf dem Waldfest geraten sei. „Ich hatte Angst und Panik, nicht mehr heimzukommen“, schilderte der Angeklagte seinen Zustand.

Aus "Angst und Panik" habe Maximilian E. sein Opfer angegriffen.
Aus „Angst und Panik“ habe Maximilian E. sein Opfer angegriffen.

In seiner Panikattacke sei er vom Waldfest geflüchtet und schließlich zur Bushaltestelle gelangt, mit einer Eisenstange in der Hand, weil er befürchtete, dass alle hinterherkommen würden, da er zuvor die Brille und das Auto eines befreundeten Wachmanns beschädigt hatte. Kurzfristig habe er das Gefühl gehabt, komplett verrückt zu werden. Dann sei das Opfer aufgetaucht, Sebastian K. aus Piesenkam. Ihn habe er als Gegner ausgemacht, von dem er sich bedroht fühlte. Deshalb habe er dreimal mit der Eisenstange in Richtung seines 26-jährigen Opfers geschlagen.

Dass er dabei Todesdrohungen ausgestoßen und gegrinst haben soll, sei ihm nicht mehr bewusst gewesen, sagte Maximilian E. vor Gericht, „ich wollte ihn umhauen, dass er nicht mehr aufsteht.“ Doch das Opfer war schneller und kräftiger. Sebastian K. konnte den Angreifer bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Zunächst glaubten die Beamten, das Opfer sei der Täter. Doch der Schläger meldete sich sofort freiwillig und rief: „Der war’s nicht.“ In seiner Angst wollte er sogleich ins Polizeiauto, denn dort glaubte er sich in Sicherheit vor seinen vermeintlichen Feinden.

Opfer bringt Bedauern zum Ausdruck

Das Opfer, Sebastian K., hatte sich bei der Auseinandersetzung Hautaufschürfungen, Prellungen und für ein paar Tage Rückenschmerzen zugezogen. Tage später seien dann bei ihm allerdings posttraumatische Belastungsstörungen aufgetreten, wie Albträume und Schlafstörungen. Deswegen sei er immer noch in Waakirchen in ärztlicher Behandlung.

Nach dem Schuldspruch ging Sebastian K. auf den soeben Verurteilten im Gerichtssaal zu und soll nach Auskunft von Anwalt Ahmed sein Bedauern gegenüber E. ausgesprochen haben. Erst nach der schriftlichen Urteilsbegründung werde er sich für seinen Mandanten dazu äußern, ob Rechtsmittel eingelegt würden. Für beachtlich fand es der Verteidiger indes, dass die Kammer die Forderung der Staatsanwaltschaft nach sieben Jahren Haft praktisch halbiert habe, so Ahmed, „so etwas habe ich noch nicht erlebt.“ Für Maximlian E. vermutlich kein sehr großer Trost.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner