Omikron-Welle in Pflegeeinrichtungen

Omikron hat die Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miesbach fest im Griff. Über 300 Mitarbeiter und Bewohner sind infiziert. Dennoch zeigt sich Landrat Olaf von Löwis zuversichtlich. Um sich dem aktuellen Geschehen anzupassen, gibt es außerdem einen neuen Ablauf für Quarantänebescheinigungen.

Zahlreiche Mitarbeiter und Bewohner in Pflegeeinrichtungen haben sich mit Omikron infiziert. / Quelle: Krankenhaus Agatharied

Die Omikron-Welle ist in den Pflegeeinrichtungen im Landkreis voll angekommen: Seit knapp vier Wochen haben sich über 300 Mitarbeiter und Bewohner von Pflegeeinrichtungen mit dem Virus infiziert. „Glücklicherweise ist der Verlauf bei den Bewohnern bis auf wenige Einzelfälle mild“, fügt das Landratsamt Miesbach hinzu. Knapp 120 Bewohner seien aktuell noch in Quarantäne.

Darüber hinaus sei das Infektionsgeschehen im Landkreis weiter unverändert: „Es gibt täglich zahlreiche Neuinfektionen, die an das Gesundheitsamt gemeldet werden.“ Die Mitarbeiter arbeiten die Fälle ab, jedoch ist je nach Anzahl der Neuinfektionen mit einem Meldeverzug von bis zu mehreren Tagen zu rechnen.

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„Nicht zu schnell öffnen“

Laut Landratsamt liege die reale Inzidenz also wie schon in den vergangenen Wochen etwas höher als angegeben. Dennoch erklärt Landrat Olaf von Löwis:

Ich bin vorsichtig zuversichtlich, dass es nun langsam bergauf geht. Ich begrüße auch die von der Politik in Aussicht gestellten Öffnungsschritte, bitte aber darum, dass wir nicht zu schnell öffnen, um das gemeinsam Erreichte der entbehrungsreichen vergangenen Monate nicht zu gefährden.

Das bayerische Kabinett hat heute Vormittag einige Lockerungen für ganz Bayern beschlossen. Das betrifft vor allem die Kontaktbeschränkungen von Geimpften und Genesenen sowie die unterschiedlichen G-Regelungen in mehreren Branchen. Alle Infos dazu, welche Lockerungen ab Donnerstag eintreten, gibt es hier.

Neuer Ablauf für Quarantänebescheinigung

Die meisten Neuinfizierten im Landkreis berichten währenddessen von milden Symptomen, daher hat das Gesundheitsministerium die bayerischen Gesundheitsämter aufgefordert, die Datenerhebung an die Situation anzupassen. Das bedeutet: Es gibt einen neuen Ablauf für Datenerhebung, Quarantänebescheinigung etc.

Seit dieser Woche geht das Contact Tracing Team wie folgt vor:

  • Sofortige, selbstständige Isolation bei positivem PCR-Test (Informationen über Dauer der Quarantäne etc. gibt es hier).
  • Zeitnaher Brief des Gesundheitsamtes mit Information zur Pflicht zur Isolation (Vorsicht: Pflicht zur Isolation schon vor der Information des Gesundheitsamtes).
  • Infizierte müssen Kontaktpersonen selbst benachrichtigen (Haushaltsangehörige haben ein hohes Ansteckungsrisiko, weshalb sie grundsätzlich als enge Kontaktpersonen einzustufen sind).
  • Grundsätzlich keine nachträglichen Telefonanrufe mehr zur Datenerfassung durch das Gesundheitsamt.
  • Gesundheitsamt ist aber weiterhin zur Datenerhebung nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet und muss diese Daten an das RKI für epidemiologische Auswertungen melden.
  • Daher: Versand eines Erhebungsbogens zusammen mit der Quarantäne-Information mit der Bitte, diesen baldmöglichst ausgefüllt an das Gesundheitsamt zurückzuschicken (bitte an kontaktpersonen@lra-mb.bayern.de).
  • Telefonische Kontaktaufnahme zur Erinnerung, wenn der Erhebungsbogen nicht zurückgeschickt wird.
  • Beendigung der Isolation: entweder nach 10 Tagen ohne Test oder nach 7 Tagen mit Schnelltest, der ans Gesundheitsamt (kontaktpersonen@lra-mb.bayern.de) geschickt werden muss. Für beide Varianten gilt: Person muss 48 Stunden symptomfrei sein. Das Gesundheitsamt meldet sich nicht noch einmal extra zur Quarantäne-Entlassung.

Das Gesundheitsamt bittet alle Landkreisbürger, die Erhebungsbögen unaufgefordert zurückzuschicken. Ressourcen, die zum Nachtelefonieren verwendet werden müssen, fehlen dann an anderer Stelle. Fragen beantwortet die Corona-Hotline des Landratsamtes, die nun länger erreichbar ist:

  • Montag bis Mittwoch 7:30 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstags 7:30 bis 18:00 Uhr
  • Freitags 7:30 bis 12:30 Uhr

Personen, die eine Quarantänebescheinigung benötigen, können das auf dem Erhebungsbogen vermerken und bekommen dann automatisch nach Einsendung des Erhebungsbogens die Quarantänebescheinigung zugeschickt.

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