“Kaltenbrunn ist kein Platz für Masse”

Gegen den bereits genehmigten Biergarten auf Gut Kaltenbrunn geht jetzt die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal vor. Früher sei es auch „ohne Eingriffe in die traditionsreiche Substanz“ gegangen, so heißt es. Sie will die “Kaltenbrunn-Bar” nicht durchgehen lassen.

Der gesamte Biergartenbereich soll nach oben verlagert werden. Stattdessen plant Käfer an dieser Stelle eine Bar.

Wie berichtet hat die Gemeinde Gmund dem Münchner Gastronom Michael Käfer einen neuen Biergarten samt ‚Karibik-Bar‘ auf Gut Kaltenbrunn genehmigt. Und das, obwohl der Biergarten zunächst abgelehnt worden war. Zu groß war die Kritik im Gmunder Bauausschuss an seinen geplanten Veränderungen in Gut Kaltenbrunn. Sogar von „Salamitaktik“ war die Rede.

Daraufhin fand eine geheime Ortsbesichtigung mit Michael Käfer und Kaltenbrunn-Geschäftsführer Maximilian Hartberger statt. Die Gmunder Ausschussmitglieder wollten auf keinen Fall, dass die Sicht vom Parkplatz auf den See versperrt wird und schlugen deshalb vor, das Gebäude parallel zum Salettl zu platzieren.

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Käfer setzt sich durch

Doch Geschäftsführer Hartberger konnte den Ausschuss davon überzeugen, dass das nicht möglich sei. „Der Platz ist zu klein und zum anderen stehen dort zwei riesige, uralte Kastanien – die sollen auf keinen Fall gefällt werden.“ Man einigte sich auf einen Kompromiss, bei dem die Kaltenbrunn-Bar in der Höhe von 3,15 Meter um zehn Zentimeter auf 3,05 Meter verkleinert wurde. Dieser wurde inzwischen auch von der Gemeinde genehmigt. Was fehlt, ist nur noch die Zustimmung des Landratsamtes.

Doch jetzt meldet sich die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal zu Wort. Sie stützt sich auch hier – genau wie bei ihrem “erfolgreichen” Protest gegen die Parklätze auf der Wiese oberhalb der Bundesstraße von Kaltenbrunn – auf das Gerichtsurteil des Oberbayerischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2008. Aus diesem Urteil gehe hervor, dass auch das Umfeld eines denkmalgeschützten Gebäudes, wie Kaltenbrunn eines ist, geschützt werden müsse und eingeschränkten Baumaßnahmen unterliege.

Nur weil er „von ungefähr 20,5 Meter auf 15,5 Meter verkürzt wurde“, so die Vorsitzende Angela Brogsitter-Fink, sei das noch lange nicht in Ordnung. Erneut appelliert die Schutzgemeinschaft ans Landratsamt und dessen Vernunft. “So eine “Anstückelung” kann man doch nicht durchgehen lassen”, entrüstet sich Brogsitter-Finck gegenüber der Tegernseer Stimme. Man überlege derzeit einen Anwalt einzuschalten, der das Gerichtsurteil im Hinblick auf das künftige Biergarten-Erscheinungsbild hin prüfen solle.

Querbau versperrt Blick

Denn nach Meinung von Brogsitter-Fink versperre ein Querbau die Sicht auf den See und umgekehrt: Vom See aus werde die Sicht auf das denkmalgeschützte Gut Kaltenbrunn durch das neue Gebäude erheblich beeinträchtigt. Seitens der Schutzgemeinschaft heißt es:

Und das, obwohl die höchstrichterliche Instanz in Bayern neben dem besonderen Denkmalschutz auch den Erhalt des Charakters und den Erhalt der historischen Bausubstanz vom Gut ebenso gebietet wie die landschaftliche Einbettung.

Sicherlich müsse die Gastronomie mit möglichst viel Leben gefüllt werden, damit sich das ganze rentiere, hält die Vorsitzende den Kaltenbrunn-Betreibern vor. Aber Beispiele aus der Vergangenheit hätten gezeigt, dass es auch anders geht. So hätte es der Wiesseer Gastronom Jupp Brenner beispielsweise gänzlich „ohne ‚Anstückelungen‘ und verändernde Eingriffe in die traditionsreiche Substanz“ geschafft, ein überzeugendes Angebot und eine gute Atmosphäre zu schaffen. “Es war immer voll mit Einheimischen – und Parkplatzprobleme gab es auch keine.”

Ein Biergarten mit „Karibik-Bar-Prägung“ dagegen – zudem noch am landschaftlich eindrucksvollen Tegernseer Nordufer gelegen – sei ihrer Meinung nach nicht der richtige Weg zum Erfolg. Zwar mögen die erneuten Umplanungen den Ansichten des Gmunder Gemeinderats, des Kreisbaumeisters und der oberen Denkmalspfleger entsprechen, aber der Bayerische Verfassungs-Gerichtshof setze da deutlich andere Maßstäbe. Aus dem Urteil von 2008 gehe laut Brogsitter-Fink hervor:

Ziel ist in erster Linie der Erhalt der Anlage in Charakter, historischer Baukonstruktion und landschaftlicher Einbettung.

Gut Kaltenbrunn sei deshalb ein Denkmal, das es zu erhalten gelte. Ebenso erhalten werden müsse der schöne Blick. Aus diesen Gründen fordert die Schutzgemeinschaft das Landratsamt und die Regierung von Oberbayern auf, den erteilten Baugenehmigungen nicht zuzustimmen.

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