Was bedeutet der Katastrophenfall für uns?

Seit 9. Dezember gilt in Bayern erneut der Katastrophenfall. Daher ist auch im Landkreis Miesbach die Führungsgruppe Katastrophenschutz wieder zusammengetreten. Doch was ändert sich durch die Feststellung des K-Falls?

Landrat Olaf von Löwis und Martin Pemler, Leitender Verwaltungsdirektor am Landratsamt und Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz, während einer Lagebesprechung. / Quelle: LRA

Das Landratsamt Miesbach ist untere Katastrophenschutzbehörde. Im dort eingerichteten Krisenstab laufen also, sobald der Katastrophenfall festgestellt wird, die Fäden zusammen. „Der Vorteil des Katastrophenfalls ist die zentrale Bündelung von Kräften an einer Stelle, die die Übersicht über alle Maßnahmen und Einheiten im Landkreis behält“, so Pressesprecherin Sophie Stadler.

Im Gegensatz zum Schnee-Katastrophenfall von 2019 wurde der K-Fall aber nicht auf Landkreis-Ebene, sondern ab dem 9.12. für den gesamten Freistaat festgestellt. Die Kreisverwaltungsbehörden müssen Krisenstäbe einrichten und regelmäßig Meldung an den Krisenstab der Regierung von Oberbayern geben, die dann wiederum für ganz Oberbayern an den Krisenstab des Innenministeriums meldet.

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Wer ist für welche Aufgaben verantwortlich?

Im Landkreis Miesbach gibt es aktuell zwei Gremien, die sich mit der Pandemiebekämpfung beschäftigen: Die Koordinierungsgruppe Corona, die schon seit dem Ende des letzten K-Falls im Frühjahr besteht, und die Führungsgruppe Katastrophenschutz seit Feststellung des aktuellen K-Falls.

„Zuerst sollten beide Gruppen zusammengelegt werden, um Ressourcen zu sparen. Es ist jedoch sinnvoller, beide Gruppen vorerst parallel tagen zu lassen“, erklärt Stadler. In der Koordinierungsgruppe wird beispielsweise besprochen, wie die von der Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden können. Das Gesundheitsamt berichtet zudem immer über das aktuelle Infektionsgeschehen und welche Hotspots es möglicherweise gibt.

Neues „Winter-Zelt“ für Testzentrum

Die Führungsgruppe Katastrophenschutz hingegen arbeitet technischer: Hier sind neben der Katastrophenschutzbehörde alle Blaulicht- und Hilfsorganisationen (Feuerwehr, THW, BRK, Kreisverbindungskommando der Bundeswehr, Polizei und Integrierte Leitstelle) vertreten. Sie kümmern sich zusammen um die logistische Umsetzung, ganz aktuell beispielsweise um den Aufbau des Impfzentrums.

Auch das Testzentrum wurde vom Katastrophenschutz aufgebaut. Heute ist das „Winter-Zelt“ angekommen, das ab Samstag das bisherige Dach der Drive-Through-Station ersetzen wird. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz organisiert in diesem Fall die Bestellung und Abwicklung sowie die Installation des Daches. Auch das zentrale Katastrophenschutz-Lager, in dem unter anderem ein Vorrat persönlicher Schutzausrüstung lagert, wird vom Katastrophenschutz verwaltet.

Landrat Olaf von Löwis nimmt an jeder Sitzung beider Gremien teil und leitet die Besprechungen. „Aus Infektionsschutzgründen finden die Besprechungen großteils per Videokonferenz statt“, so Stadler weiter.

Wer übernimmt die Kosten?

Als Vorteil der Feststellung des Katastrophenfalls werde zusätzlich auch oft die Abrechnung von Kosten genannt. Grundsätzlich bestünde nämlich die Möglichkeit, Kosten über die Regierung von Oberbayern aus dem Katastrophenschutz-Fonds des Innenministeriums erstatten zu lassen. „Es erscheint jedoch unrealistisch, dass alle Kosten für ganz Bayern über diesen Fonds abgerechnet werden können“, betont die Sprecherin.

Bisher sei noch nicht klar, wie die Kostenerstattung erfolgen soll. Im Frühjahr genehmigten Kreisausschuss und Kreistag drei Millionen Euro zur Bewältigung des K-Falls, die hauptsächlich zur Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung verwendet wurden. Die Kostenerstattung ist noch nicht abschließend geregelt.

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