Höß-Stadel vor Gericht

Sperrhofbauer Josef Höß befindet sich seit einiger Zeit im Streit mit den Behörden. Höß hat auf seinem Anwesen in der Wiesseer Sterneggerstraße zwei Stadel errichtet.

An einen vom Landratsamt Miesbach verhängten Baustopp gegen das zweite Bauwerk sah er sich nicht gebunden. Nun treffen sich die Parteien zum wiederholten Male vor Gericht.

Der linke  Stadel von Josef Höß ist im Oktober erneut ein Fall für das Münchner Verwaltungsgericht. Archivbild
Der linke Stadel von Josef Höß ist im Oktober erneut ein Fall für das Münchner Verwaltungsgericht / Archivbild

Ein Baustadel von Josef Höß beschäftigt am 1. Oktober erneut das Verwaltungsgericht München. Im Rahmen einer Vor-Ort-Verhandlung muss die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl entscheiden, ob der Cousin von Bürgermeister Peter Höß den linken Stadel auf seinem Grundstück stehen lassen darf oder nicht.

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Das Landratsamt Miesbach hatte eigentlich bereits unmittelbar vor Baubeginn im Mai 2011 einen sofortigen Baustopp verhängt. Der Landwirt wollte den Stadel als Unterstand für sein Vieh nutzen. Das hielten die Vertreter im Landratsamt für unnötig. Mehr als zweifelhaft sei die Notwendigkeit für einen Unterstand in direkter Nähe zu den eigentlichen Stallungen auf dem Hof, so die Begründung der Behörde.

Höß setzt sich über Baustopp hinweg

Daran sah sich Höß aber nicht gebunden, baute weiter und zog wegen des verhängten Baustopps vor das Bayerische Verwaltungsgericht. Im April 2012 wies das Gericht die Klage von Höß zwar ab, der Stadel durfte aber trotzdem erstmal stehen bleiben.

Höß gab während des Gerichtstermins einen neuen Verwendungszweck für das Bauwerk an. Er wolle den Stadel als Lagerstätte für Brennholz nutzen, da er für die große Menge an Holz, die er zukünftig jährlich verkaufen wolle, einen angemessenen Platz zum Trocknen und Lagern benötige, erklärte der Landwirt im April 2012.

„Der Holzpreis hat sich erst in den letzten Monaten so entwickelt, dass sich der Bau des 20.000 Euro teuren Stadels rentiert“, erklärte Höß weiter. Der Richter ordnete daraufhin eine unabhängige Analyse darüber an, ob der Stadel unter dem Gesichtspunkt der Holzlagerung eine landwirtschaftliche Notwendigkeit besitzt. Für Höß war die damalige Entscheidung ein Teilerfolg.

Josef Höß ( Mitte, rote Jacke) beharrt weiterhin auf der Rechtmäßigkeit seines Stadels. Archivbild
Josef Höß (3.v.l., rote Jacke) beharrt weiterhin auf der Rechtmäßigkeit seines Stadels / Archivbild

Denn bis das vom Gericht angeforderte Gutachten erstellt war, verging viel Zeit. „Im August 2013 teilte uns das Bayerische Landesamt für Landwirtschaft schließlich mit, dass ein solcher Stadel für den Zweck der Holzlagerung dort nicht erforderlich ist“, so der Pressesprecher des Landratsamtes Miesbach, Gerhard Brandl, vor wenigen Tagen gegenüber der Tegernseer Stimme.

Das Landratsamt ordnete daraufhin die sofortige Beseitigung des Bauwerks an. Doch der Stadel steht bis heute. Eigentümer Josef Höß will sich auch mit dieser Entscheidung nicht zufriedengeben und hat erneut Klage vor dem Münchner Verwaltungsgericht eingereicht. Am 1. Oktober kommt es nun vor Ort in der Sterneggerstraße noch einmal zur Verhandlung. Wahrscheinlich wird es die entscheidende sein.

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