Das Urteil zum Pferdepark: Der Spielplatz bleibt!

Pferdepark-Betreiber Egon Kaiser aus Kleinhartpenning hat vor dem Münchner Verwaltungsgericht gestern einen Teilerfolg erzielt. Heute Vormittag entschied das Gericht nun über den letzten Streitgegenstand: Den Spielplatz. Jetzt steht das Urteil fest.

Nur dieser Spielplatz blieb Streitgegenstand der Klage. Richterin Cornelia Dürig-Friedl (in schwarz) fällt heute Vormittag ein Urteil.

Wie berichtet, sollte heute Vormittag darüber entschieden werden, ob Egon Kaiser seinen 100.000 Euro teuren Spielplatz wieder abbauen muss oder nicht. Über den bei dem gestrigen Vor-Ort-Termin offengebliebenen, letzten Streitgegenstand wollte das Gericht heute Vormittag entscheiden.

Wie der Pressesprecher des Münchner Verwaltungsgericht, Martin Friedrich soeben mitteilt, ezrielte die Klage von Egon Kaiser gegen den vom Landratsamt ausgestellten Beseitigungsbescheid seiner errichteten Anlagen auch in der letzten Sache Erfolg. Kaiser muss seinen Spielplatz nicht abbauen. Das Gericht entschied, dass die geforderte Beseitigung rechtswidrig ist.

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Ursprünglicher Artikel von heute Morgen mit der Überschrift: „Teilerfolg für Pferdepark-Betreiber “
Wie berichtet, untersagte das Landratsamt Pferdepark-Betreiber Egon Kaiser die Nutzung seines Gastronomiebetriebes und Kassenhäuschens. Zudem forderte ihn die Behörde auf, seinen Spielplatz, den er auf dem einstigen Militärgelände ungefragt errichtet hatte, innerhalb von zwei Wochen zu beseitigen. Zugleich wurde ihm ein Zwangsgeld angedroht.

Egon Kaiser klagte. Gestern nun erschien Richterin Cornelia Dürig-Friedl auf der 36 Hektar großen Pferdeanlage – mitsamt ihren Begleitern von der 9. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München. Sie wollte sich vor Ort ein Bild über die vom Landratsamt beanstandeten, und nicht genehmigten Anlagen machen.

Ein Pferdegestüt auf Militärgelände

Weil nur ein Gestüt, Pferdepension und Zucht bewilligt worden sind, hätte Egon Kaiser seine Gastronomie, seinen Spielplatz inklusive Seilbahn, einen Geschicklichkeitsparcours, ein Luftkissen und die Parkmöglichkeiten vor dem eingezäunten Gelände korrekterweise beantragen müssen. Tat er aber nicht. Er ging vielmehr davon aus, dass die Spielmöglichkeiten genehmigungsfrei seien, da sie sich eben nicht im Außenbereich befinden.

Und auch seine auf der Wiese außerhalb des Geländes markierten Parkstreifen sah er nicht als problematisch an, da die Fläche ja einmal ein Parkplatz der Bundeswehr samt Carport war. Einen Antrag stellte er erst im Nachhinein.

Spielplatz ist Behörden ein Dorn im Auge

Der Spielplatz wurde gestern zuerst besichtigt. Besonders das Luftkissen war dem Landratsamt ein Dorn im Auge: „Das hat nichts mit einem Pferdegestüt zu tun“, merkte Pressesprecher Birger Nemitz während der Geländebegehung an. Und auch das Ordnungsamt der Marktgemeinde Holzkirchen, vertreten durch Siegfried Obermaier, bemängelte die Anlage, die den „Charakter eines Spielplatzes hat“.

Richterin Dürig-Friedl (links) bei der Inaugenscheinnahme des Pferdegestüts von Egon Kaiser (rechts).

Das würde der landwirtschaftlichen Fläche widersprechen – und die müsse schließlich erhalten werden. Außerdem wäre der Spielplatz von der Straße her einsehbar – ein No-Go. Dieses Argument ließ die Richterin nicht gelten. „Dass man es von der Straße her sehen kann? Das ist ja wohl der totale Gau – hier waren einmal Raketen!“ Solle das etwa bedeuten, wollte sie von den Gemeindevertretern wissen, dass die Marktgemeinde Holzkirchen zwar Raketen in Kauf nimmt, aber keine Spielplätze?“

Landratsamt schießt quer

Die Gemeindevertreter verneinten, hielten aber an ihrer Argumentation fest, die Anlagen hätten auf einer landwirtschaftlichen Fläche nichts zu suchen. Das bekam auch Egon Kaiser im August vergangenen Jahres zu spüren, als er seinen neu eröffneten Pferdepark wegen nicht erfüllter Auflagen des Landratsamts wieder schließen musste.

Werbeschilder mussten ebenfalls entfernt werden. In dem Pferdepark sah man einen aufkeimenden Erlebnispark. Kutschfahrten durften auch nur im Rahmen des Lehrbetriebes angeboten werden, genauso wie der Streichelzoo kein offizielles Angebot mehr sein durfte.

Parkplatzlösung gefunden

„Sie werden nie wieder eine pure Landwirtschaft hierher kriegen“, machte die Richterin gestern den Anwesenden klar. Die Stellplatzfrage klärte sich sodann relativ schnell. Egon Kaiser hatte im Januar beim Landratsamt einen Bauantrag für einen neuen Parkplatz eingereicht.

Dieser liegt innerhalb des Geländes – auf dem einstigen Dressurplatz. Vom Landratsamt aus gab es keine Einwände gegen diesen Vorschlag, wie die Richterin heraufand. Sollte dem Pferdepark-Besitzer nun also die Genehmigung vom Landratsamt vorliegen, müsse er den Kies von den bisherigen Parkplätzen innerhalb von vier Wochen entfernen und durch Humus ersetzen, entschied die Richterin.

Gastronomielösung gefunden

„Eine Überempfindlichkeit gegenüber der Gastronomie“ rechtfertige noch kein Gebot, ging Cornelia-Dürig Friedl zum nächsten Streitpunkt über und hob die Nutzungsuntersagung auf. Hier komme niemand her, um „lecker zu essen“, deswegen verstehe sie die Sorge von Gemeinde und Landratsamt nicht, der Pferdepark würde mit der Gastronomie die „Öffentlichkeit“ anlocken.

Eine Zugangsbeschränkung für Leute, die beispielsweise ihr Kind in den Pferdepark bringen und etwas trinken wollen – also vom Begriff her auch „Öffentlichkeit“ sind, halte sie für „nicht nachvollziehbar.“ So lautete ihr Beschluss: Keine Speisekarte, keine Werbetafeln, keine Flyer, dafür aber dürfen die Getränkeinformationen bleiben.

Kassenhaus bleibt

Sorge bereitete dem Landratsamt auch das Kassenhaus. „Der Bau ist nicht genehmigt“, so Landesanwalt Christian Konrad. Aus diesem Grund sei das Verlangen von Eintrittsgeldern für den Pferdepark weder akzeptabel noch baurechtlich in Ordnung.

Egon Kaiser widerspricht: „Das Kassenhaus war schon immer da. Wir haben es lediglich für die Anmeldungen zum Kinderprogramm genutzt. Einen generellen Eintritt zum Pferdepark haben wir nie verlangt.“ Die Entscheidung der Richterin: Das Kassenhaus bleibt.

Spielplatz-Urteil kommt heute Vormittag

Konrad machte zwischendurch ein Zugeständnis: Das Fallkissen könne das Landratsamt akzeptieren, wenn der Spielplatz und die Seilbahn entfernt werden. Das Gericht dagegen hielt die Spielplätze samt Geräten insgesamt für „harmlos“.
Nach kurzer Beratung sei man zu dem Schluss gekommen, so Dürig-Friedl, dass die drei Spielgeräte zwar „grenzwertig, aber nicht schlimm“ seien.

Die Streitgegenstände (von links): Der Bewegungsparcours, das Luftkissen und der Spielplatz.

In Anbetracht der Größe des Geländes und der Vergleichsfläche würde das Gericht alles so lassen wie es ist. Oder aber die Marktgemeinde erkläre sich bereit, die Spielgeräte abzukaufen. Damit war Christian Konrad nicht einverstanden. Er betonte, dass die Baubeseitigung „auf keinen Fall“ aufgehoben werde.

Der Anwalt von Egon Kaiser machte einen Gegenvorschlag. Sein Mandant würde den Geschicklichkeitsparcours entfernen, dafür aber den Spielplatz lassen. Darauf ging Konrad nicht ein. „Dann gehen wir in Revision.“ So blieb am Ende des gestrigen Vor-Ort-Termins lediglich der Spielplatz als Streitgegenstand offen. Heute Vormittag soll das Urteil gefällt werden. Sobald es vorliegt, werden wir darüber berichten.

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