Milde Urteile in der Amigoaffäre?

Es war das dritte Resümee der Beweisaufnahme, das heute die Wirtschaftskammer zog. Immer mehr Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft erscheinen dem Gericht in einem milderen Licht. Es sprach hauptsächlich von Bewährungs- und einer Geldstrafe.

Der Sitzungssaal im Landgericht München II. / Foto: Klaus Wiendl

Mit einem Paukenschlag begann Ende Oktober 2018 der lang erwartete Prozess gegen vier Angeklagte in der sogenannten Sponsoring-Affäre. 16 Tatbestände hatte die Staatsanwaltschaft aufgeführt. In 20 Verhandlungstagen sollten die seitenweisen Vorwürfe der mannigfachen Untreue, Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme, der Steuerhinterziehung aufgeklärt werden. Verursacht hätten sie Georg Bromme, als Chef der Kreissparkasse (KSK), Jakob Kreidl, der damalige Landrat und Vorsitzende des Verwaltungsrats der KSK, Brommes Nachfolger Martin Mihalovits und der einstige Vorstand Roland Böck.

Doch bereits vor drei Wochen zeigte sich, dass die Renovierung des Landratsamtsbüros, Brommes Beratervertrag und der Kauf des BayWa-Geländes in Holzkirchen der Anklage nicht standhielten. Sie wurden nicht weiterverfolgt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass nach „vorläufiger Einschätzung keine hinreichende Verurteilungsmöglichkeit“ vorliege. Schon damit bekam das Verfahren eine andere Wendung. Wenig später zog Richter Alexander Kalomiris eine weitere Zwischenbilanz, in der die Angeklagten nochmals Rückenwind verspürten.

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Trotz „unangemessener“ Ausgaben nur Bewährungsstrafen?

Nach einem zweistündigen Rechtsgespräch heute zwischen den Parteien, bei dem laut Juristen schon der Verfahrensausgang abzuleiten sei, war nach derzeitigem Stand bestenfalls nur noch von Bewährungsstrafen die Rede.

Beispielsweise liege für die Bürgermeisterfahrt 2012 nach Serfaus und Interlaken, wie auch der Kreistagsfahrt 2011 nach Geiersberg nur noch eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Anders sah das Gericht die Fahrt des Verwaltungsrats im gleichen Jahr nach Wien. Hier war laut Kammer keine „dienstliche Veranlassung erkennbar“, zudem seien die Kosten von 46.000 Euro „unangemessen“ gewesen.

Kein Vorsatz erkennbar?

Bei der Feier zum 60. Geburtstag von Kreidl im Wasmeier-Museum für knapp 120.000 Euro, die den Stein vor gut vier Jahren ins Rollen brachte, sei kein Vorsatz erkennbar gewesen. Demnach könnte nach bisherigem Verhandlungsstand Bromme eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung drohen, Kreidl ein Jahr auf Bewährung, Mihalovits eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen und Böck eine Verwarnung.

Dies kann allerdings nur unter dem Vorbehalt auf Vollständigkeit berichtet werden, da die Worte des Vorsitzenden auf der Pressebank im Zuschauerbereich nur bruchstückhaft und schwer verständlich waren. Doch die weitere Verhandlung am 19. Dezember wird zeigen, welche weiteren Anklagepunkte noch Bestand haben. Ein Bericht über das Entenessen in der Kreuther Weißach-Alm folgt. Es erregte vor allem durch den reichlichen Genuss des Weines der Marke Brunello Aufmerksamkeit bei den Ermittlern.

Vorangegangene Berichte:

25.10.: Kreidl sieht sich zu Unrecht am Pranger
26.10.: Die Vergnügungsreisen der Sparkassen-Connection
4.11.: Zum Wohle des Landrats
21.11.: Fragwürdige Tourismusförderung
19.11.: Die Weine waren zu teuer
19.11.: Mehr als ein Glaserl Wein
14.11.: Rabenschwarzer Tag für den Staatsanwalt
26.11.: Rechnungsprüferin des Landratsamts erhebt schwere Vorwürfe
27.11.: Kreidls Geburtstagssause vor dem Kadi
28.11.: Schöne Bescherung
3.12.: „Dienstveranstaltung“ im 5-Sterne-Hotel

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